Die Heinrich-Böll-Stiftung ist bereits die 56. ausländische Nichtregierungsorganisation, die die russischen Behörden als „unerwünscht“ bezeichnen. Foto: imago images / Reiner Zensen/Reiner Zensen

Faktisch ist die Organisation nun in Russland verboten: Die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung ist als „unerwünscht“ erklärt worden.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung zur „unerwünschten Organisation“ erklärt und damit faktisch im Land verboten. Die Tätigkeit der Stiftung stelle „eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit der Russischen Föderation“ dar, teilte die Behörde am Montag in Moskau mit. Da die Heinrich-Böll-Stiftung aber schon im April auf Druck von Russlands Behörden ihr Moskauer Büro schließen musste, war zunächst unklar, ob die neue Einstufung überhaupt noch praktische Auswirkungen hat.

Menschenrechtler, Aktivisten und Journalisten beklagen seit längerem zunehmende Repressionen gegen kritische Stimmen im flächenmäßig größten Land der Erde. Neben der Heinrich-Böll-Stiftung wurden vor mehr als sechs Wochen unter anderem auch der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung die Registrierungen entzogen.

Lesen Sie aus unserem Angebot: „Scheiß Krieg“ – Konzertbesucher sorgen in Russland für Aufsehen

Die Einordnung als „unerwünscht“ geht in Russland mit zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen einher für den Fall, dass eine betroffene Organisation trotz des Verbots weiterarbeitet. In dem Fall drohen den Mitarbeitern bis zu acht Jahren Haft. Die den Grünen nahe stehende Heinrich-Böll-Stiftung ist bereits die 56. ausländische Nichtregierungsorganisation, die die russischen Behörden als „unerwünscht“ bezeichnen.