Bei Blutkrebs kann die Transplantation von körperfremden Stammzellen eine aussichtsreiche Therapie sein. Foto: © C) Gottfried Stoppel

Das Sozialgericht hat dem Klinikum Stuttgart eine bestimmte Form der Stammzelltherapie untersagt. Das will sich nun wehren. Auch das Land prüft rechtliche Schritte.

Der Streit zwischen den Stuttgarter Kliniken um Stammzelltransplantationen hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Das Sozialgericht hat jetzt einen Beschluss verkündet, wonach der Maximalversorger der Region, das Klinikum Stuttgart, eine bestimmte Therapieform für Blutkrebs-Patienten vorerst nicht mehr ausführen darf.