Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Wie sind die Einrichtungen im Kreis vorbereitet – und was bieten sie bereits jetzt an?
Im Schuljahr 2026/27 ist es so weit: Kinder, die dann eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Bereits Mitte März 2026 müssen die Eltern der Erstklässler ihren Bedarf anmelden. Für Schulen und Schulträger wird die Zeit also langsam knapp, denn die Betreuung im großen Stil will gut organisiert und vor allem finanziert werden. In Fellbach sieht man den geplanten Änderungen mit drei offenen Ganztagsgrundschulen – Zeppelinschule, Anne-Frank-Schule und Albert-Schweitzer-Schule – relativ entspannt entgegen.
Auch die Wichernschule biete bereits eine gebundene Ganztagsbetreuung an und in diesem Schuljahr komme die Maicklerschule als weitere offene Ganztagsgrundschule hinzu. „Insgesamt sind die Fellbacher Schulen gut aufgestellt“, sagt Susanne Mayr, Abteilungsleiterin für Bildung, Sport und Vereine. Sollte ein Kind aus dem Schulbezirk der Silcherschule Anspruch auf Ganztagsbetreuung geltend machen, könne es auch an die Maickler- oder die Zeppelinschule wechseln. Der Schulweg müsse zumutbar, aber nicht der nächstgelegene sein.
Die Schulen werden durch externe Partner wie Vereine unterstützt
Neben dem eigentlichen Ganztagsbetrieb gebe es an allen Grundschulen ergänzende Angebote wie Schülerbetreuung, Hort- beziehungsweise flexible Nachmittagsbetreuung sowie Randzeitenbetreuung vor Unterrichtsbeginn und am Nachmittag. Unterstützt werden Lehrer, Erzieher und Betreuungspersonal durch Kooperationspartner wie die Musikschule, die Jugendtechnikschule oder Vereine. Generell umfasst der Rechtsanspruch eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche über acht Stunden täglich – inklusive Unterricht und außerunterrichtlicher Angebote. Zudem müssen die Schulen in den Ferien die Betreuung sicherstellen, höchstens vier Wochen Schließzeit sind zulässig.
Auch die Stadt Winnenden ist längst aktiv geworden und gibt auf Nachfrage an, seit vielen Jahren an allen Grundschulstandorten eine Nachmittagsbetreuung bis 14/14.30 Uhr anzubieten – am Bildungszentrum I auch ein Angebot bis 17 Uhr. Teilweise gebe es auch ein Frühbetreuungsangebot bis Unterrichtsbeginn; zudem eine Ganztagsgrundschule in verbindlicher Form an vier Tagen mit acht Stunden.
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch seien neben der Ganztagsgrundschule und den Hortangeboten bis 17 Uhr an der „Tomate“ im Bildungszentrum I an mehreren Grundschulen erweiterte Betreuungsangebote angedacht. Die Einrichtung dieser Angebote wird für das Schuljahr erst nach der Schulanmeldung entschieden werden können. Maßgeblich werde die Nachfrage künftiger Erstklässler-Eltern im März sein, heißt es aus der Verwaltung.
Betreuungskosten hängen von den jeweiligen Gebührentabellen ab
Fakt ist: Für Eltern besteht keinerlei Pflicht, ihr Erstklässler-Kind direkt in eine Ganztagsbetreuung zu stecken. Jeder Schüler soll aber wohnortnah die Möglichkeit haben. Dabei soll der finanzielle Anteil der Eltern human ausfallen. An Nachfrage dürfte es indes nicht fehlen. Doch obwohl der Rechtsanspruch von vielen heiß erwartet wird, sind Punkte wie die Ferienbetreuung, die Qualifizierung des Personals oder eine verlässliche und langfristige Finanzierung noch nicht abschließend geklärt.
Dennoch haben die Kreisstädte ihre Hausaufgaben gemacht. So sind auch in Schorndorf die Weichen bereits grundlegend für den Ganztagsbetrieb gestellt. „Unser Ziel ist es, an allen Standorten ein Ganztagsangebot einzurichten. An den sogenannten ,4a-Schulen’ wird dieses Angebot im Umfang von drei Tagen à sieben Stunden bis hin zu vier Tagen à acht Stunden kostenfrei sein“, sagt Markus Weiß, Fachbereichsleiter Bildung, Jugend und Vereine in Schorndorf.
Die Schulen würden derzeit an ihren individuellen Konzepten arbeiten, um einen qualitativ guten Ganztag sicherzustellen. „An allen vier Grundschulen in der Kernstadt werden wir künftig ein 40-Stunden-Angebot bereitstellen können. Ergänzend besteht weiterhin die Möglichkeit, über ,Schulzeit Plus’ eine kostenpflichtige Betreuung bis 13.30 Uhr zu buchen“, erklärt Markus Weiß und fügt an, dass Fragen der Finanzierung offen bleiben würden. „Die Kommune muss erhebliche Mittel investieren, ohne dass eine ausreichende Unterstützung vom Land gewährleistet ist“, sagt Weiß und zieht dennoch ein grundsätzlich positives Fazit: „Schorndorf ist für den Ganztag gut aufgestellt. Dennoch braucht es mehr Unterstützung durch das Land, um Angebote langfristig zu sichern.“
In Backnang fuße die Schulkindbetreuung an den Einrichtungen aktuell auf den Säulen Hort und Betreuung. Das Sonderpädagogische Bildungszentrum werde als Ganztagsschule nach dem „4a Schulgesetz“ geführt. „Somit bietet die Stadt bereits jetzt an jedem Schulstandort eine Betreuungsform vor dem Unterricht und auch danach bis 14.30 Uhr an. An weiteren fünf Standorten wird zudem ein Hort bis 17.30 Uhr angeboten“, sagt Pressesprecher Frederik Schell. Geplant sei, dem Rechtsanspruch durch eine Ausweitung der bisherigen Betreuungszeiten zu begegnen. „Die Stadt arbeitet an Lösungen. Dabei stellen besonders die personellen und finanziellen Bedingungen Herausforderungen dar“, so Schell.
Auch in Waiblingen hat die heiße Phase längst begonnen. Die Stadt verfüge bereits über ein gutes Ganztagsangebot an allen Primarstandorten. „Derzeit erfasst die Stadt systematisch, welche Angebote und Strukturen bestehen und welche zusätzlichen Ressourcen künftig erforderlich sind“, sagt Pressesprecherin Karin Redman. Zentrale Vorgaben des Landes sowie eine verlässliche Prognose über den Bedarf der Eltern würden noch ausstehen.
Schulen im Kreis sind gut aufgestellt
Infos im Internet
Welche Angebote es für die Eltern gibt, erfahren sie direkt an den jeweiligen Schulen. Zudem haben manche Städte ihre Infos auf der Homepage gebündelt. So sind die Angebote der Stadt Winnenden einsehbar unter https://www.winnenden.de/start/bildung-betreuung/Betreuung+an+Schulen.html Auch die Stadt Fellbach listet die Angebote auf der Website unter fellbach.de/kinderbetreuung auf. Eltern aus Backnang erhalten eine zusätzliche Übersicht im Internet unter
www.backnang.de/bildung-und-betreuung/kinderbetreuung – dort sind einzelne Standorte abrufbar. In Waiblingen können sich betroffene Eltern unter www.waiblingen.de/bildung/Kommunale-Ganztagseinrichtungen informieren