Auch für die Aus- und Fortbildung im Ehrenamt (hier ein Erste-Hilfe-Kurs) kann bezahlter Sonderurlaub genommen werden. Foto: imago//RalfxRottmann

Fünf Tage bezahlter Sonderurlaub für Bildung im Jahr? Die wenigsten Beschäftigten wollen davon wissen – oder kennen ihn nicht. Die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) würden ihn am liebsten ganz abschaffen.

Seit 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch von bis zu fünf Tagen Bildungszeit pro Jahr bei vollen Bezügen. Doch nur sehr wenige nutzen die Möglichkeit, sich beruflich oder politisch weiterzubilden oder für ehrenamtliche Tätigkeiten zu qualifizieren.

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