Polizeieinsatz in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg führen zum Erfolg. Foto: Eibner/Drofitsch//Symbolbild

Bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg haben Ermittler zahlreiche pornografische Bilder und Videos beschlagnahmt. Die Hinweise kamen aus Amerika.

Bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg haben Ermittler zahlreiche pornografische Bilder und Videos beschlagnahmt, auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen waren.

Verdächtige zwischen 14 und 82 Jahren

Wie die Polizei mitteilt, fand die Aktion, bei der mehrere Dutzende Beamte im Einsatz waren, am vergangenen Dienstag statt. Durchsucht wurden insgesamt 24 Objekte. Dabei ging es um den Verdacht des Besitzes und der Weiterverbreitung von kinder- und jugendpornografischem Material. 22 Tatverdächtigen wurde konkret vorgeworfen, Bilder und Videos mit entsprechenden Inhalten erhalten, heruntergeladen oder weiterverbreitet zu haben. Sie sind zwischen 14 und 82 Jahre alt.

Bei den Durchsuchungen stellte die Polizei insgesamt 93 Beweismittel sicher, darunter überwiegend elektronische Datenträger wie Computer, Laptops, Handys und Festplatten. Diese werden nun von Spezialisten der Kriminalpolizei ausgewertet. Die Hinweise auf die Straftaten kamen von US-amerikanischer Sicherheitsbehörden.

Der Besitz von einschlägigen Bildern wird hart bestraft

Bereits der Besitz von nur einer kinderpornografischen Datei gilt seit 2021 als Verbrechenstatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden in den beiden Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen 2021 über 400 Verfahren wegen Besitz, Besitzverschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie neu eröffnet.

Als negativer Trend hat sich das Verbreiten von vermeintlichen „Spaßbildern“ und „Spaßvideos“ mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt unter Kindern und Jugendlichen etabliert. Wer in Chats mit solchen Inhalten konfrontiert ist, sollte darin umgehend Widerspruch formulieren und den Fall bei der Polizei melden.