Patrick Losensky, besser bekannt unter dem Künstlername „Fler“, ist zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. (Archivbild) Foto: dpa/Paul Zinken

Die Liste der Anklagen gegen Rapper Fler ist lang: Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und mehr. Ein Berliner Gericht hat den Musiker nun auf Bewährung verurteilt.

Der Berliner Rapper Fler ist erneut verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Musiker am Mittwoch der Körperverletzung sowie der Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig. Es verurteilte den 40-Jährigen zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Außerdem muss der Musiker 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In die Strafe einbezogen wurde eine inzwischen rechtskräftige Verurteilung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, die im März 2021 unter anderem wegen Beleidigung gegen den Rapper verhängt worden war.

Urteil fällt in Abwesenheit des Rappers

Der Musiker, mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky, hatte im März 2020 ein Fernsehteam angegriffen, bedroht und beleidigt. Dieses hatte versucht, ihn beim Verlassen eines Geschäfts auf dem Berliner Kurfürstendamm zu interviewen. Dem Kameramann schlug er dabei ins Gesicht, die Kamera zerstörte er. Angeklagt waren zudem weitere Beleidigungen und Bedrohungen, die der Rapper überwiegend in den sozialen Medien abgegeben hatte.

Fler erschien am Mittwoch nicht, weshalb in seiner Abwesenheit verhandelt wurde. Am ersten Prozesstag vor einer Woche hatte er allerdings bereits die erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Damit habe er seinen Teil der Vereinbarung eingehalten, sagte die Vorsitzende Richterin Franziska Bauersfeld in der Urteilsbegründung.

Fler, die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten demnach eine Verständigung getroffen, wonach ihm für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen 14 und 18 Monaten zugesagt war. Der Rapper ist bereits mehrfach vorbestraft.

Das erweiterte Schöffengericht blieb mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate auf Bewährung beantragt hatte. Der Verteidiger des Musikers stellte keinen konkreten Antrag.