Michael Ballweg scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild). Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Initiator von „Querdenken“ Michael Ballweg ist mit einer Verfassungsklage gegen seine Untersuchungshaft gescheitert. Die Klage wurde nicht zugelassen. Was nun bekannt ist.

Die Verfassungsbeschwerde von „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg gegen seine andauernde U-Haft ist gescheitert. Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe auf Anfrage sagte, ist die Beschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 146/23 nicht zur Entscheidung angenommen worden. Damit sei auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegenstandslos. Zu den Gründen konnte der Gerichtssprecher noch keine Auskunft geben. Ballweg könnte jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29. Juni vergangenen Jahres festgenommen.

Aus Sicht von Ballwegs Anwälten ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monierten sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können. Seine Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.