Der Querdenken-Arzt Bodo Schiffmann hat Ärger mit der Justiz. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Für den Querdenken-Arzt Bodo Schiffmann wird es jetzt ernst. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Anklage erhoben. Und es geht nicht nur um falsche Atteste.

Der Sinsheimer HNO-Arzt Querdenken-Aktivist Bodo Schiffmann muss sich wegen Volksverhetzung voraussichtlich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg erhob jetzt vor dem Landgericht Heidelberg Anklage gegen den Mediziner.

Tatsächlich sei die Entscheidung bereits Ende Januar erfolgt. Die Mitteilung darüber habe sich allerdings verzögert, weil zunächst die Kenntnisnahme der Anklageschrift durch den Angeschuldigten abgewartet worden sei, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Schiffmann soll sich gegenwärtig in Tansania aufhalten.

Vergleich mit Josef Mengele

Laut der Staatsanwaltschaft habe er im Internet mehrfach den Holocaust verharmlost. So habe er in Videos Ärzte, die ihren Patienten Coronaimpfstoffe spritzten, mit dem KZ-Arzt Josef Mengeleverglichen. Mengele hatte als Lagerarzt im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau Selektionen vorgenommen, die Vergasung der Opfer überwacht und menschenverachtende pseudomedizinische Experimente an Häftlingen vorgenommen.

Ebenso habe Schiffmann in seinen Videos die Quarantänepflicht mit der Inhaftierung in einem NS-Konzentrationslager gleichgesetzt und die Verhängung der Coronamaßnahmen der Regierung als einen „zweiten Genozid“ bezeichnet. Es gelte, Widerstand zu leisten und „alle, die sich das ausgedacht haben, zur Rechenschaft zu ziehen“, zitiert die Staatsanwaltschaft aus Schiffmanns Videos.

Atteste für Kunden im ganzen Land

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft Schiffmann und seiner Frau, mit der er in einer Gemeinschaftspraxis tätig war, die Ausstellung falscher Maskenatteste vor. Einige der angeblichen Patienten wohnten mehr als 700 Kilometer von der Praxis der Schiffmanns entfernt, so die Staatsanwaltschaft. Die Atteste seien den Bestellern auf schriftlichen oder telefonischen Zuruf per Post zugeschickt worden.

Man gehe davon aus, dass sich Schiffmann trotz seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes in Afrika einem Verfahren in Deutschland stelle, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gälten beide Angeschuldigten als unschuldig. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdacht des Spendenbetrugs eingestellt. Schiffmann hatte rund 700 000 Euro für Hochwasseropfer eingenommen, das Geld zunächst aber nicht auszahlen können.