So eng darf es bei der bevorstehenden EM nicht zugehen. Aber vielleicht gibt es ja ohnehin nicht so viel zu jubeln. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Das gemeinsame Rudelgucken gehört zur Fußball-EM wie die Wurst zum Stadion. Trotz Corona müssen die Fußballfans darauf offenbar nicht ganz verzichten.

Stuttgart - In den Armen liegen sollen sich die Fans bei der am 11. Juni beginnenden Fußball-EM aus Pandemieschutzgründen zwar nicht. Gemeinsames Fußballschauen ist aber möglich. Das Stuttgarter Sozialministerium hat am Mittwoch entschieden, dass für das sogenannte Public Viewing dieselben Vorgaben gelten sollen wie für kulturelle Veranstaltungen. Das Ministerium sprach wörtlich von „Organisationsformen“, die einem „Kino oder einem Freiluftkino“ entsprächen.

Damit können bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfizierten auf 100 000 Einwohner bis zu 500 Fans vor einer Großleinwand zusammenkommen. Liegt der Wert im jeweiligen Landkreis stabil unter 35 seien außen sogar 750 Zuschauer möglich, erklärte ein Sprecher des Sozialministeriums. In Innenräumen sind dann immerhin 250 Personen erlaubt.

Auch die Wirte dürfen die Spiele zeigen

Der Veranstalter habe durch Ordner auf die Einhaltung der Abstände zwischen den Teilnehmern hinzuwirken. Weitere Kriterien seien ein kontrollierter Einlass, feste Sitzplätze, eine Datenerhebung und eine Maskenpflicht. Im Freien könne am Sitzplatz auf Masken verzichtet werden. Bei Inzidenzen unter 35 sei bei einer Freiluftveranstaltung auch kein Test-, Impf- beziehungsweise Genesenen-Ausweis nötig. Auch öffentlicheTV-Übertragungen etwa in Biergärten seien unter den jeweiligen Auflagen der Coronaverordnung möglich, hieß es. Zu beachten seien dabei die für die Gastronomie geltenden Regelungen, also etwa die Begrenzung der Gästezahl oder die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Immerhin muss der Wirt seine Gäste nicht mehr zur Halbzeit heimschicken. In der jüngsten Coronaverordnung hat das Land die vorgezogene Sperrstunde wieder abgeschafft.