Der Mann, der in Stuttgart angeklagt ist, weiß nicht einmal, welche Staatsbürgerschaft er hat. Foto: imago images/Jan Huebner

Muss ein 29-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie? Vor dem Landgericht Stuttgart hat ein Sicherungsverfahren gegen einen Mann begonnen, der auf Haustüren in Aidlingen und Böblingen mit Messern und Steinen losgegangen ist.

Böblingen/Stuttgart - Der Auftakt des so genannten Sicherungsverfahrens gegen den 29-jährigen Mann auf der Anklagebank des Landgerichts Stuttgart hat kaum 20 Minuten gedauert. Seit September vergangenen Jahres ist er im Zentrum für Psychiatrie Weissenau vorläufig untergebracht. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er dort noch länger bleiben: Die Anklagebehörde hat beim Landgericht beantragt, dass der 29-Jährige wegen einer schizophrenen Psychose dort untergebracht bleibt, weil von ihm weitere rechtswidrige Taten zu erwarten seien, er jedoch nicht schuldfähig sei.