Für 871 Jurastudenten geht die Strafrechtsklausur von vorne los. Foto: imago images/Science Photo Library

871 Jurastudenten in Baden-Württemberg sind enttäuscht und wütend. Sie müssen eine Strafrechtsklausur beim 1. juristischen Staatsexamen nachholen. Sie fühlen sich von einer Prüfungspanne zu Unrecht in die Wiederholung getrieben.

Stuttgart - Ein Jahr Vorbereitung, Anspannung bis zur letzten Sekunde – und Tage nach der erfolgreich geschriebenen Klausur kommt der Schlag ins Gesicht. 871 Jurastudenten in ganz Baden-Württemberg müssen die Strafrechtsklausur beim 1. juristischen Staatsexamen nachholen. Eine Prüfungspanne in Konstanz trifft die Studierenden hart, sie müssen nach monatelangen Lernexzessen Mitte April 2021 erneut die Klausur ablegen.

Gegen die Wiederholung formiert sich Widerstand. Eine Petition hat am Freitagmittag rund 5900 Unterzeichner. Auch Felix Brisch aus Konstanz hat unterschrieben, er ist einer der 871 betroffenen Prüflinge. „Die Stimmung ist bei uns im Keller. Nach der Klausur fällt eine riesige Last von deiner Schulter, jetzt geht es wieder von vorne los. Viele wollten die Zeit jetzt nutzen, um nach einem Jahr Lernerei zur Ruhe zu kommen.“ Er berichtet von einem Vertrauensverlust seiner Kommilitonen. Viele hätten Sorge, dass das Landesjustizprüfungsamt auch bei anderen Klausuren willkürliche Entscheidungen treffen könnte.

Was ist in Konstanz passiert?

Die Wut und Enttäuschung ist nicht ohne Grund bei den Prüflingen groß, denn der Ausgangspunkt der Panne, und damit die Schuld in erster Linie, liegt nicht bei den Prüflingen. Doch was war eigentlich passiert?

Bei der Panne des örtlichen Prüfungsamtes ist am Montag, 1. März, in einem Prüfungsraum in Konstanz wegen einer Datumsverwechslung nicht der Sachverhalt der vierten Prüfung (Öffentliches Recht) ausgeteilt, sondern der Sachverhalt der sechsten und letzten Prüfung (Strafrecht), die am Donnerstag, 4. März, geschrieben werden sollte. Die falsch verteilten Klausuren wurden eingesammelt und durch die an diesem Tag vorgesehenen Prüfungsfragen ersetzt. In dem Prüfungsraum waren 50 Prüflinge und drei Prüfungsaufsichten.

Direkt nach der Panne hatte das örtliche Prüfungsamt dem Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart mitgeteilt, dass der Fehler noch vor Beginn der Bearbeitungszeit durch eine Prüfungsaufsicht bemerkt und alle Klausuren wieder eingesammelt worden seien. Dies ist laut dem Justizministerium geschehen, bevor die Bearbeitungszeit begonnen und die Prüflinge die Klausur umgedreht und von dieser Kenntnis genommen hätten.

Keine Anhaltspunkte für Vervielfältigung

Das örtliche Prüfungsamt habe weiter mitgeteilt, dass drei Mal nachgezählt worden sei und keine Klausur gefehlt habe. Aufgrund dieser Schilderung habe das Landesjustizprüfungsamt zunächst entschieden, dass die Strafrechtsklausuren für den Termin am Donnerstag, 4. März, nicht ausgetauscht werden müssten. Und so schrieben 871 Jurastudenten in ganz Baden-Württemberg die Klausur, ohne zu ahnen, dass wenige Tage später die Klausur als ungültig gewertet werden würde.

Denn: Tage nach dem Schreibtermin am Donnerstag habe das Landesjustizprüfungsamt erfahren, dass beim Einsammeln der Klausuren zunächst ein Exemplar gefehlt habe, das der Aufsicht erst einige Minuten später durch einen Prüfling übergeben worden sei. „Zu diesem Zeitpunkt hatte die offizielle Bearbeitungszeit bereits begonnen und die Prüflinge hatten die Sachverhalte umgedreht“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Gibt es denn Hinweise, ob die Klausur vervielfältig wurden?

Nein, Anhaltspunkte für eine Vervielfältigung seien nicht bekannt. „Jedoch kam der Hinweis eines Dritten, der das Landesjustizprüfungsamt am 10. März 2021 erreichte, aus einer anderen Stadt, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Inhalte aus der Klausur unter Kandidatinnen und Kandidaten bekannt wurden“.

Chancengleichheit nur durch Wiederholung möglich

Mittlerweile wurde auch der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften in Baden-Württemberg eingeschaltet. Laut dortiger Auskunft ist eine Stellungnahme an das Justizministerium in Arbeit, mit der Bitte, den Vorgang genauer aufzuklären. Ziel ist es nach Auskunft der Verbandsvorsitzenden Evelyn Kloos, eine Nachklausur zu vermeiden. Ob der Landesverband Felix Brisch und seinen Kommilitone helfen kann, ist noch unklar.

Die Petition mit tausenden Unterstützern ist dem Prüfungsamt bekannt, kann das ihre Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt revidieren? Nein, es müsse eine Wiederholung geben, nur so könne die Chancengleichheit hergestellt werden. Und auf den Vorschlag einiger Prüflinge heißt es: „Insbesondere die nun von einigen Kandidaten erbetene Wahlmöglichkeit, ob die bereits geschriebene Klausur gelten soll oder das Ergebnis einer Nachklausur, ist aus Sicht des Landesjustizprüfungsamts leider nicht geeignet, die Chancengleichheit wieder herzustellen.“ Der Prüfungsdruck für die 871 Jurastudenten in Baden-Württemberg bleibt damit für weitere Wochen hoch.