Jérôme Boateng steht wegen einer mutmaßlich vorsätzlichen Körperverletzung seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor Gericht. Foto: AFP/CHRISTOF STACHE

Jérôme Boateng lehnt einen Vorschlag des Gerichts auf eine Einigung weiter ab. Der Fußball-Profi ist wegen Körperverletzung angeklagt.

Fußball-Profi Jérôme Boateng lehnt in seinem Prozess einen Vorschlag des Gerichts auf eine Einigung weiter ab. Der langjährige Fußball-Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, ist wegen Körperverletzung angeklagt. Das Angebot habe weiter Bestand, sagte Richter Andreas Forstner am Freitag vor dem Landgericht München I und fragte, ob der 34-Jährige noch mal über den Vorschlag geschlafen und nachgedacht habe. „Nur geschlafen“, sagte sein Anwalt - eine Einigung komme für Boateng nicht infrage.

Den Vorschlag an die Prozessparteien, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch gegen die Rechtsfolgen vorzugehen, also nur noch über die Höhe der Strafe zu verhandeln, hatte der Fußball-Weltmeister von 2014 schon zu Prozessbeginn am Donnerstag abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“ und dem Vorschlag auch aus Verantwortung seinen Töchtern gegenüber nicht zustimmen.

In erster Instanz zu hoher Geldstrafe verurteilt

Im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass Boateng seiner Ex-Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs im Jahr 2018 ins Gesicht geschlagen hat.

Weil der Fußballer die Vorwürfe bestreitet, die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Berufung eingelegt haben, kam es zur Berufungsverhandlung.