Derzeit läuft ein Prozess gegen einen 25-Jährigen wegen Vergewaltigung. Foto:  

Ein 25-jähriger Mann aus Böblingen soll eine Frau in Maichingen vergewaltigt haben. Jetzt muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

Der Auftakt des Vergewaltigungsprozesses gegen den 25-Jährigen aus Böblingen dauerte keine halbe Stunde, doch endete er mit Kritik des Angeklagten. „Ich bin kein Terrorist, warum müssen wir hier sechs Tage verhandeln?“, ließ er über seinen Dolmetscher ausrichten. Die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein konterte den Vorwurf elegant: Es gehe hier um eine Straftat, die mit einer Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren zu sanktionieren sei. „Es ist auch in Ihrem Interesse, wenn wir uns dafür die notwendige Zeit nehmen“, entgegnete die Vorsitzende Richterin.

Über soziale Medien verabredet

Die Vorwürfe gegen den 25-Jährigen klingen in der Tat ungeheuerlich. Es geht nicht nur um Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall, sondern auch um schweren Raub, versuchte räuberische Erpressung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Laut Anklage soll sich der 25-Jährige im Februar dieses Jahres mit einer Frau über soziale Medien verabredet haben. Beide hätten sich am Bahnhof in Maichingen getroffen und seien dann zu einem Spielplatz weitergegangen, wo sie zusammen einen Joint geraucht hätten.

Laut Anklage hat der Mann von der Frau anschließend Sex verlangt. Als diese sich weigerte, zog er ein Messer und sagte: „Du musst, sonst steche ich dich ab!“ Um seine Drohung zu verstärken, habe er ihr das Messer an die Kehle gehalten und sie anschließend missbraucht.

Täter macht zudem Videoaufnahmen

Dann soll der Mann zudem noch Videoaufnahmen mit dem Smartphone gemacht haben. Er filmte die Frau und forderte sie auf, sich als „Hure“ und „Schlampe“ zu bezeichnen. Insgesamt soll so ein Video mit mehr als zwei Minuten Länge entstanden sein.

Laut Anklage hat der 25-Jährige seinem Opfer zudem ihren Geldbeutel weggenommen und sie aufgefordert, ihm 3000 Euro zu bringen, sonst werde er das Video veröffentlichen und „seine Jungs vorbeischicken“ – er wisse jetzt, wo sie wohne. Da die Frau den Vorfall kurz darauf ihrer Familie schilderte und die Polizei eingeschaltet wurde, kam es dazu jedoch nicht mehr.

Der Prozess wurde nach der Anklageverlesung unterbrochen und wird am 25. Oktober fortgesetzt. Dann will der Angeklagte sich möglicherweise auch zu den Tatvorwürfen äußern. Das Urteil soll voraussichtlich am 2. Dezember verkündet werden.