Polizeieinsatz wegen der Messerattacke am Renninger Bahnhof. Foto: SDMG

Angriff auf den Bekannten seiner Ex-Frau: Am Bahnhof in Renningen rastet ein 48-Jähriger aus. Jetzt muss er eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten.

Für acht Messerstiche auf einen Bekannten seiner Ex-Frau am Bahnhof in Renningen hat das Landgericht Stuttgart einen 48-jährigen Mann aus Böblingen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Den in der Anklage und auch noch im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags sahen die Richter der 19. Große Strafkammer nicht als erwiesen an. Die Anklagebehörde hatte eine fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert gehabt, die Verteidigung eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend erachtet.

„Sie sind über Ihre Ex-Frau in eine üble Konfrontationslage geraten, an der das beste war, dass Sie und Ihr Kontrahent nicht noch schwerer verletzt worden sind“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann zum Angeklagten. Der 48-Jährige war mehr als 20 Jahre lang mit seiner Ex-Frau verheiratet, aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor. Als die Frau sich vor drei Jahren von ihm trennte, kam es zu körperlicher Gewalt zwischen beiden, auch ein Annäherungsverbot wurde ausgesprochen.

Kontaktaufnahme über Instagram und eine zufällige Begegnung

Im April vergangenen Jahres kam es zu einer Kontaktaufnahme zwischen den beiden Männern via Instagram, bei der sie sich gegenseitig beleidigten. Seit 2015 ist der Angeklagte, der eine gut gehende Firma für Autoaufbereitung betrieb, nicht mehr arbeitsfähig, nachdem er bei einer Schießerei in der Türkei eine Reihe von Schrotkugeln in den Kopf bekommen hatte. Um die wiederkehrenden Schmerzen auszuhalten, bekam der 48-Jährige regelmäßig Cannabis auf ärztliches Rezept verschrieben.

Der Geschädigte erlitt eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge, konnte aber nach einer knappen Woche das Krankenhaus aber wieder verlassen. Foto: SDMG

Am 22. Mai 2025 war er mit einem solchen Rezept auf dem Weg zur Apotheke in Leonberg, als es beim Umsteigen auf dem Bahnhof in Renningen zum zufälligen „schicksalhaften Zusammentreffen“ (Winkelmann) mit dem Bekannten seiner Ex-Frau kam. Als dieser ihn ansprach, kam es zunächst zu einem verbalen Streit zwischen beiden, ehe der Angeklagte ein Küchenmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge zog und acht Mal auf den Hals, die Arme und den Oberkörper seines Kontrahenten einstach. Dieser wehrte sich mit Faustschlägen ins Gesicht des 48-Jährigen, der dabei einen Nasenbein- und Kieferbruch erlitt.

Dem Bekannten gelang es schließlich, den Angeklagten wegzustoßen und in eine S-Bahn einzusteigen. Der Angeklagte folgte ihm und entsorgte sein Messer in einem Mülleimer der Bahn, ehe er seinen Kontrahenten einige Minuten später auf dem Bahnsteig erneut traf, wo es nochmals zu gegenseitigen Beleidigungen kam. Am Ende ließ er sich jedoch widerstandslos von einer Polizeistreife festnehmen, die aufmerksame Bauarbeiter alarmiert hatten. Der Geschädigte erlitt eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge, konnte nach einer knappen Woche das Krankenhaus aber wieder verlassen.

Nach Ansicht der Richter nahm der 48-Jährige durch die Messerstiche zunächst den Tod seines Kontrahenten billigend in Kauf. Nachdem er diesen jedoch noch vital und aufrecht davonlaufen gesehen habe und bei zwei weiteren Möglichkeiten nicht noch einmal auf ihn losgegangen sei, sahen die Juristen darin einen Rücktritt von seinem Tatplan und ließen den Vorwurf des versuchten Totschlags fallen.

Immer wieder Stress mit den neuen Partnern seiner Ex

Positiv rechnete die Kammer dem 48-Jährigen hingegen sein Geständnis sowie die eigenen Verletzungen an. Sie glaubten ihm allerdings nicht, dass der Geschädigte mit den Schlägen begonnen habe, und er sich mit den Messerstichen nur habe verteidigen wollen.

Anmerkung der Redaktion

In einer vorherigen Version
hieß es, dass es sich bei dem Opfer um den Ex-Freund der Ex-Frau gehandelt habe, dass die Ex-Frau sich nach der Trennung anderen Männern zugewandt hatte und die Tochter den Ex-Mann über die neue Beziehung informiert hatte. Das traf nicht zu und der Beitrag wurde entsprechend angepasst.