Youtuber „Drachenlord“ nimmt im Verhandlungssaal Platz. Foto: dpa/Stringer

Ein Youtuber wird in der realen Welt gewalttätig und schlägt seine Gegner. Vor Gericht zeigt sich jedoch, dass diese ihn gezielt provoziert haben.

Der Youtuber „Drachenlord“ hat die Angriffe auf Schaulustige und die Beleidigung von Polizisten vor Gericht eingeräumt. Er gab am Mittwoch vor dem Landgericht in Nürnberg zu, unter anderem einen Mann mit einem Stein beworfen, einen anderen mit einer Taschenlampe geschlagen und einen weiteren in den Schwitzkasten genommen zu haben.

Er habe immer aus Wut so reagiert, sagte der 32-Jährige. „Ich persönlich versuche niemanden zu schlagen, wenn ich es vermeiden kann.“ An alle Details konnte er sich nicht mehr erinnern. „Es sind so viele Fälle über die Zeit, dass sie verschwimmen. Manche Personen kommen auch öfter“, sagte er mit Blick auf die Schaulustigen, die über Jahre vor seinem Haus auftauchten.

Im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt

In der Berufungsverhandlung muss sich der 32-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten in den Jahren 2019 bis 2021 verantworten. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte den Videoblogger im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dagegen Berufung eingelegt.

Schon im Prozess vor dem Amtsgericht hatte sich gezeigt, dass den Angriffen immer gegenseitige Beleidigungen vorausgegangen waren. Die späteren Opfer waren gezielt zum Haus des Youtubers gefahren, hatten an seinem Zaun gerüttelt, waren zum Teil auf sein Grundstück eingedrungen und hatten ihn mit lauten Rufen aus dem Haus gelockt, um ihn zu fotografieren und ihn zu beleidigen.

Konflikt verlagert sich in die reale Welt

Der Streit zwischen dem Youtuber und seinen Gegnern geht schon seit Jahren und wird von beiden Seiten im Internet befeuert. 2014 verlagerte sich der Konflikt auch in die reale Welt, nachdem der „Drachenlord“ seine Adresse in einem Video genannt und die sogenannten Hater aufgefordert hatte, zu ihm zu kommen.

Bis zum Abriss seines Hauses in der vergangenen Woche suchten diese ihn regelmäßig in seinem Wohnort in Mittelfranken auf. Immer wieder musste die Polizei wegen Ruhestörung, Hausfriedensbruchs und anderer Anzeigen ausrücken. Auch einige der Hater mussten sich deshalb schon in anderen Verfahren wegen Straftaten verantworten, in anderen Fällen wurde diese eingestellt.

„Wir sind auf deinem Grundstück“

Auch der junge Mann, den der Youtuber mit der Taschenlampe angegriffen hatte, gab vor Gericht zu, an dem späten Abend im September 2019 betrunken zum Haus des Youtubers gegangen zu sein und ihn provoziert zu haben. „Ich bin ehrlich, ich habe es ein bisschen herausgefordert. Man ist selber Schuld, wenn man da hingeht“, sagte er.

Der damals 18-Jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf. In einem Video ist dem Gericht zufolge zu sehen, wie er ganz nah an den Zaun tritt und den „Drachenlord“ auffordert, ihn zu schlagen. Davor habe er den Finger durch den Zaun gesteckt und triumphierend gerufen: „Wir sind auf deinem Grundstück“, gab der Richter wieder.

Elf Zeugen und ein psychiatrischer Gutachter sagen aus

Ein Freund des Opfers, der damals dabei war und ein Video davon ins Internet gestellt hatte, sagte, er verstehe aus heutiger Sicht, wieso der Youtuber so aggressiv geworden sei. Wenn sich Leute bei ihm Zuhause so verhalten würden, würde er auch austicken, sagte er. Er sei aus Neugier zu dem Haus gegangen, um Fotos zu machen. „Wir hatten noch nie einen Youtuber gesehen.“ Dann habe sich das Ganze hochgeschaukelt. „Ich schäme wirklich dafür.“

In dem Prozess vor dem Landgericht sollten insgesamt elf Zeugen und ein psychiatrischer Gutachter aussagen. Eine Urteilsverkündung war noch am selben Tag geplant.

Es war bereits das zweite Mal, dass sich der Youtuber wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten musste. Im September 2019 wurde er wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Einige der nun angeklagten Taten beging er noch während der Bewährungszeit.