Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei wird ein Mitschnitt angehört, in dem der Angeklagte sich belastet haben könnte. Die Verteidiger wollten das nicht.
Viel ist im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei am Freitag hinter verschlossenen Türen geschehen. Die Zuhörerinnen und Zuhörer verbrachten mehr Zeit mit Warten auf den Fluren des Landgerichts als im Saal 1. Manche gaben darüber frustriert auf und gingen. Doch sie verpassten einen wichtigen Beschluss der Kammer unter Vorsitz des Richters Volker Peterke, die entscheidend werden könnte für den Fortgang des Prozesses: Die Kammer hat den Mitschnitt eines Videotelefonats zwischen dem angeklagten Inspekteur und der Polizistin, die er sexuell genötigt haben soll, als Beweismittel zugelassen. Die Aufnahme kann vermutlich als wichtiger Beweis dafür wirken, dass die Intimitäten und die angeklagte Tat vom Inspekteur ausgingen.
Unsere Abo-Empfehlungen