Fußball-Profi Jérôme Boateng steht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor Gericht (Archivbild). Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON

Die Verteidiger von Jérôme Boateng stellen im Gerichtsverfahren gegen den Profi-Fußballer einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Andreas Forstner. Was hinter dem Vorgehen steck.

Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng lehnt den Richter in seinem Körperverletzungs-Prozess ab. Seine Verteidiger stellten am Mittwoch vor dem Landgericht München I einen Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Forstner. Der gebe „zu erkennen, dass sich zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend auswirken kann und wird“, sagte Boatengs Anwalt Norman Nathan Gelbert. Der Angeklagte müsse darum davon ausgehen, dass „das Urteil schon feststeht“.

Forstner hatte die Verteidiger zuvor aufgerufen, das Verfahren nicht mit zahlreichen Beweisanträgen künstlich in die Länge zu ziehen, und gesagt, Prozessverhalten könne sich auf die Strafzumessung im Urteil auswirken. Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag ab. „Der Antrag dient lediglich der Verfahrensverschleppung“, sagte Forstner. „Verfahrensfremde Zwecke“ seien damit beabsichtigt. „Rügen Sie das in der Revision und gut ist“, sagte Forstner, als die Verteidigung weiter über den Antrag diskutieren wollte.

Der Richter erklärte, das Verfahren am Mittwoch zu Ende bringen zu wollen

Forstner hatte zuvor betont, er wolle das Verfahren, für das ursprünglich zwei Verhandlungstage angesetzt waren, am Mittwoch, dem dritten Prozesstag zu Ende bringen.

Der Prozess sorgte am Mittwoch auch deshalb für Aufsehen, weil die Staatsanwaltschaft München bei Boatengs Sicherheitsdienst eine Razzia durchgeführt hatte. Eine Zeugin hatte angegeben, von Mitarbeitern der Firma gefilmt worden zu sein. Sie fühle sich dadurch bedroht.

Weshalb Boateng angeklagt ist

Der 34 Jahre alte Boateng ist angeklagt, weil er 2018 seine damalige Partnerin in einem Karibik-Urlaub beleidigt, geschlagen und verletzt haben soll. Das Amtsgericht München hatte ihn im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Weil alle Prozessbeteiligten Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess.