Die BW-Bank ist eine der ersten Banken landesweit, die ihre Kunden wegen der Zinsklauseln in Prämiensparverträgen anschreibt. Foto:  

Kunden der BW-Bank, die einen Brief zu ihrem Prämiensparvertrag erhalten haben, stehen unter Zugzwang. Die Verbraucherzentrale hält die darin vorgeschlagene neue Zinsklausel für rechtswidrig – und rät dazu, nicht zu unterschreiben. Die Bank sieht sich im Recht.

Variable Zinsklauseln in langfristigen Prämiensparverträgen sind unzulässig, wenn die Vertragsklauseln für Kunden nicht transparent sind und so die Bank den Zins zum eigenen Vorteil verändern kann – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen seit 2004 entschieden. Lange haben die Banken darauf nicht reagiert. Ende August haben Kunden der BW-Bank einen Brief erhalten, der über neue Zins- und Prämienzahlungen informiert. Die Zustimmung der Kunden soll bis Freitag erfolgen. Was Sparer tun können.