Das Stuttgarter Oberlandesgericht betritt mit der Porsche-Klage Neuland. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Ein Musterverfahren soll klären, ob der VW-Großaktionär Porsche Holding zu spät über den Abgasskandal informiert hat. Das Stuttgarter Oberlandesgericht stellt sich auf einen langwierigen Rechtsstreit ein.

Stuttgart - Durch die Glasfront des großen Saals der Filderhalle in Leinfelden sieht man Schulkinder auf dem Pausenhof ausgelassen in der Sonne spielen. Sie jagen hintereinander her, werfen sich Bälle zu, klettern an Seilen. Drinnen im großen Saal herrscht dagegen strenge Disziplin, denn das Stuttgarter Oberlandesgericht verhandelt hier über eine Muster-Anlegerklage gegen den Stuttgarter VW-Großaktionär Porsche Automobil Holding SE. Es geht um viel Geld.

Das Gericht hat die Wahl des Ausweichquartiers damit begründet, dass bei diesem Verfahren mit einem verstärkten Interesse der Öffentlichkeit zu rechnen sei und die Coronapandemie besondere Schutzmaßnahmen verlange. An diesem Dienstag bleiben indes fast alle Besucherstühle auf der Empore leer, wo alle eine Maske tragen müssen. Es ist der zweite Verhandlungstag nach dem Auftakt im Juli.

Musterkläger ist ein britischer Pensionsfonds

Stefan Vatter, der Vorsitzende Richter des 20. Zivilsenats am Oberlandesgericht, sitzt mit den beiden Beisitzern auf der Bühne des Saals und blickt von dort herab auf etwa zwei Dutzend Anwälte an schräg gestellten Tischreihen, deren Plätze durch Plexiglasscheiben voneinander getrennt sind.

Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahren soll der Weg für eine Beilegung einer Vielzahl von Klagen von Porsche-Aktionären geebnet werden. Musterkläger ist ein britischer Pensionsfonds, der einen Schaden von 5,7 Millionen Euro geltend macht.

Hat Porsche zu spät über den Abgasskandal informiert?

Der Rechtsstreit dreht sich darum, ob und unter welchen Umständen neben VW auch die Porsche Holding als Mehrheitsgesellschafterin zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen über den Abgasskandal von VW verpflichtet war. Porsche hält gut 53 Prozent der Stammaktien von VW. Zudem ist umstritten, ob Spitzenmanager, die gleichzeitig für VW als auch für Porsche arbeiteten, mit Informationen über den Abgasskandal, die sie beim Autobauer erlangt hatten, auch die Porsche-Aktionäre frühzeitig hätten warnen müssen. Im Blickpunkt steht hier insbesondere Martin Winterkorn, der bei Bekanntwerden des Abgasskandals sowohl Chef von VW als auch der Porsche Holding war.

Das Oberlandesgericht betritt Neuland

Der Abgasskandal war am 18. September 2015 durch eine Veröffentlichung der US-Umweltbehörde EPA bekannt geworden. Am 22. September informierten dann VW und die Porsche Holding die Öffentlichkeit über Milliardenbelastungen durch die Manipulation der Abgasreinigung. Bereits zuvor waren die Kurse eingebrochen.

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In dem Musterverfahren sollen Fragen verbindlich entschieden werden, die damit auch für weitere Prozesse einheitlich geklärt sind. Bis das Musterverfahren beendet ist, ruht eine Vielzahl von ähnlichen Klagen beim Landgericht Stuttgart. Porsche hält die Klagen für unbegründet.

Stefan Vatter machte am Dienstag deutlich, dass in diesem Verfahren Neuland betreten werde. Vatter sagte, solch eine rechtliche Konstellation, wie sie nun verhandelt werde, habe es bislang nicht gegeben.

Das Gericht rechnet mit einem langen Rechtsstreit

Zugleich ließ der Senatsvorsitzende erkennen, dass er mit einer langen juristischen Auseinandersetzung rechnet. „Wir dürfen uns heute nicht zu wichtig nehmen. Ich vermute, dass die wichtigsten Entscheidungen der Bundesgerichtshof treffen wird“, verwies er auf Erfahrungen mit anderen Musterverfahren. Diese Verfahren enden mit einem Musterentscheid, gegen den eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist. Die Bemerkung des Richters könnte aber auch als Hinweis an die Klägeranwälte verstanden werden, das Musterverfahren nicht durch eine Vielzahl von zusätzlichen Anträgen in die Länge zu ziehen, wie es bei einem ähnlichen Verfahren in Braunschweig zu beobachten ist. Dort läuft bereits seit drei Jahren ein Musterverfahren gegen VW und Porsche. Musterkläger ist hier die Fondsgesellschaft Deka Investment. Das Gericht hat in dieser Woche zunächst einmal die Verhandlungstermine bis einschließlich Januar gestrichen. Die Beteiligten sollen damit Zeit für eine Stellungnahme zum geplanten weiteren Verlauf des Verfahrens erhalten.