Der junge Mann schlug mit einer Machete nach seiner Mutter. Foto: Big City Lights-stock.adobe.com

Ein 18-Jähriger aus Holzgerlingen wird vom Landgericht in eine Psychiatrie eingewiesen. Er hatte seine Mutter angegriffen und verletzt. Stimmen hatten ihm das befohlen.

Der Sachverständige hatte den Angriff des 18-Jährigen auf seine Eltern im Haus in Holzgerlingen als „Befreiungsschlag“ bezeichnet, mit dem er sich von seinen akustischen Halluzinationen befreien wollte. Nach fünf Verhandlungstagen ordnete die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Unterbringung des jungen Mannes im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in der Weissenau an, wo der 18-Jährige bereits seit einigen Monaten vorläufig untergebracht ist.

Der junge Mann ist eine Gefahr für die Allgemeinheit

Nach Ansicht der Richter, die sich auf das Gutachten des psychiatrischen Gutachters Reinmar du Bois stützten, leidet der junge Mann unter einer paranoiden Schizophrenie und stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, da weitere rechtswidrige Taten von ihm zu befürchten seien.

Nach ihren Erkenntnissen aus dem so genannten Sicherungsverfahren griff der 18-Jährige am Morgen des 7. November vergangenen Jahres seine Mutter in der Küche an und sprühte ihr zunächst Pfefferspray in die Augen. Anschließend schoss er ihr mit einer Softair-Pistole ins Gesicht, eine Kugel traf sie an der Wange. Schließlich schlug er noch mit einer Machete in Richtung ihres Oberkörpers und nahm dabei ihren Tod billigend in Kauf. Die Frau erlitt Schnittwunden im Oberarm und in der Schulter, eine Prellung im Gesicht durch die Bleikugel und brennende Augen.

Der Vater will helfen und wird dabei verletzt

Als der durch den Lärm alarmierte Vater des 18-Jährigen hinzueilte, um diesem die Machete zu entwenden, trug dieser beim Gerangel Schnittwunden am Unterarm und in der Handfläche davon. Der Sohn konnte sich aus dem Griff des Vaters befreien und flüchtete durch ein Fenster im ersten Stock des Hauses auf einen nahe gelegenen Spielplatz, wo er kurz darauf von der Polizei festgenommen wurde.

Von den erhobenen Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Totschlags sprach das Gericht den 18-Jährigen frei. Er habe im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, da er in seiner Steuerungsfähigkeit zumindest eingeschränkt gewesen sei.

Nach den Erkenntnissen des Gerichts keimte die paranoide Schizophrenie schon länger in dem jungen Mann und erlebte im vergangenen Jahr offenbar einen massiven Schub. So habe er über mehrere Monate bei seiner Freundin übernachtet, sich aber stets in einem dunklen Zimmer mit herunter gelassenen Rollladen aufgehalten. Er habe Angst gehabt, dass jemand bei ihm im Zimmer sei.

Der junge Mann googelte Gewalttaten

Im Herbst habe er im Internet nach Gewalttaten gegoogelt, bei denen Familien getötet worden seien und sich Pfefferspray, die Softair-Pistole und die Machete bestellt. Chat-Nachrichten, die er in der Nacht vor der Tat um 3.30 Uhr und um 6 Uhr geschrieben hatte, ließen darauf schließen, dass er wenig bis gar nicht geschlafen habe. Er habe in seiner akustischen Halluzination imperative Stimmen gehört, die ihm befohlen hätten, seine Mutter anzugreifen. Diese hätten sich aufgestaut und seien nicht mehr zu unterdrücken gewesen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Rechtsanwalt Werner Klaus hatte zudem angeregt, den 18-Jährigen in einer kinder- und jugendpsychologische Abteilung unterzubringen.

Der Sohn bittet seine Eltern um Entschuldigung

Der junge Mann hatte eingeräumt, dass er seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig Cannabis konsumiere und wenige Monate vor der Tat halluzinogene Pilze probiert habe. Danach habe er begonnen, Stimmen zu hören. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern, alles sei verschwommen.

In seinem letzten Wort hatte er seine Eltern um Entschuldigung gebeten und seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass seine Behandlung erfolgreich verlaufen werde.