Andrea Schmid-Förster, Timo Kaiser (links) und Daniel Bilaniuk beim Webinar. Foto: BdSt/Zube

Viele Eigentümer haben Fragen zur Grundsteuer. Andrea Schmid-Förster vom Bund der Steuerzahler beantwortet die wichtigsten von ihnen.

Rund tausend Teilnehmer haben am Donnerstag die Chance genutzt, Andrea Schmid-Förster, Vizechefin beim Bund der Steuerzahler beim Thema Grundsteuer zu löchern. Wer sich nicht zum Webinar „Grundsteuererklärung leicht gemacht – ein Webinar mit dem Bund der Steuerzahler und unserer Redaktion“ zuschalten konnte, findet hier die wichtigsten Antworten.

Wer muss mehr Grundsteuer zahlen?

In den nächsten zwei Jahren niemand. „Aber ab 1. Januar 2025 ist absolut Schluss mit der bisherigen Grundsteuer“, sagt Andrea Schmid-Förster. Wenn die Steuerpflichtigen bis 31. Oktober ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben haben, müssen Finanzbehörden und Kommunen erst einmal weitere Vorarbeiten erledigen. Wer mehr zahlen muss und wer entlastet wird, regelt jede Kommune selbst. Entschieden ist das laut Andrea Schmid-Förster nicht. Versprochen haben die Zuständigen nur: Die Steuer soll aufkommensneutral sein. In Baden-Württemberg fließen derzeit 1,8 Milliarden Euro Grundsteuer in die Staatskassen. Andrea Schmid-Försters Prognose: In Regionen wie Stuttgart, wo die Grundstückspreise explodiert sind, werden die Hebesätze stark sinken.

Welche Dokumente braucht man?

Neben dem Brief mit dem Aktenzeichen, den jeder vom Finanzamt erhalten hat, sollte jeder Steuerpflichtige einen Grundbuchauszug und wenn vorhanden, den Kaufvertrag der Immobilie bereitlegen, rät die Expertin. Wer seine eigene Steuernummer und die Steuer-ID zur Hand hat, kann sie bei Elster eintragen, Pflicht sei das aber nicht. Was dann noch fehlt, ist der Bodenrichtwert. Den finden die Bürger entweder bei ihrer Gemeinde heraus oder beim Internetportal www.gutachterausschuesse-bw.de.

Was ist, wenn man mehrere Grundstücke besitzt?

Alle Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte müssen die Steuererklärung machen, sagt Andrea Schmid-Förster. Ob jemand mehrere Erklärungen abgeben muss, entscheidet sich am Aktenzeichen: Hat das Finanzamt mehrere Aktenzeichen verschickt, muss für jedes Zeichen eine separate Grundsteuererklärung abgegeben werden.

Was ist wenn im Grundbuch noch ein Verstorbener als Eigentümer steht?

„Dann nennt man die tatsächlichen, aktuellen Eigentümer“, rät die Expertin.

Wie werden Keller oder Wintergarten berücksichtigt?

„Gar nicht“, sagt Andrea Schmid-Förster. Für die künftige Steuer ist allein Größe und Wert des Grund- und Bodens entscheidend. „Es ist egal, ob darauf ein Häuschen oder ein Sechsfamilienhaus steht.“ Anders als in anderen Bundesländern zählt im Südwesten nur der Grundstückswert. Auch die Wohnfläche ist nebensächlich. Sie ist, wie die Steuerfachfrau Schmid-Förster betont, nirgendwo in den Formularen gefragt.

Was ist mit dem Anteil und der wirtschaftlichen Einheit gemeint?

Bei den Angaben zu Gemarkung und Flurstück geht es um das Grundstück und den Besitzanteil daran. Für viele Bürger ist schwer verständlich, dass die Besitzverhältnisse als Bruch dargestellt sind. „Wenn Sie Alleineigentümer sind, gehört Ihnen ein Eintel – bei Zähler und Nenner ist jeweils eine Eins anzugeben.“ Im Hauptvordruck muss die gesamte Grundstücksfläche angegeben werden. In der Anlage Grundstück kann es bei Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus nötig sein, den Besitzanteil an der Grundstücksfläche selbst auszurechnen. „Dabei geht es nicht um die Wohnfläche, sondern um den Teil des Grundstücks, der einem laut Kaufvertrag gehört“, sagt Andrea Schmid-Förster. „Gehören einem laut Vertrag 333,33/10 000 eines Grundstücks mit 1500 Quadratmeter, muss man diesen Bruch mit der Quadratmeterzahl multiplizieren.“ In diesem Fall seien das, da abgerundet werden darf, 49 Quadratmeter.

Was kann man tun, damit die Grundsteuer niedriger ausfällt?

„Nicht den Haken vergessen, der bares Geld wert ist“, sagt die Expertin: Wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, gewährt der Fiskus einen Steuerabschlag von 30 Prozent. Ist das Haus denkmalgeschützt, kommen weitere 10 Prozent dazu.

Wo ist die Erklärung abzugeben?

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. „Das kann am Wohnort sein, aber auch ganz woanders“, sagt die Steuerfachfrau.

Neues von Finanzminister Bayaz zur Grundsteuer im Land

Politik
 Wegen der vielstimmigen und berechtigten Kritik an der Grundsteuerreform und an Elster will Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz das Verfahren evaluieren. Das hat der Grünen-Politiker am Mittwoch getwittert. Sein Ziel: Bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung künftig besser zu werden.

Praxis
 Wegen der Probleme mit Elster gibt es ab der nächsten Woche ein PDF-Formular für Bürger, die Elster nicht nutzen können und als Härtefall gelten. Anders als zunächst vorgesehen, ist es im Netz nicht frei zugänglich, sondern muss beim Finanzamt angefordert werden. Dann wird es per Mail geschickt.

Zahlen
 Im Land sind bereits 592 298 Grundsteuererklärungen eingegangen, davon 96 Prozent digital.