Peter Niedergesäss ist seit 1. Januar Ombudsperson des Medizinischen Dienstes. Foto: Lichtgut/Leif /Piechowski

Seit Januar haben alle Medizinischen Dienste Ombudspersonen. An diese können sich Versicherte wenden, die unzufrieden mit einer Entscheidung sind. Peter Niedergesäss, Ombudsmann im Land, berichtet über typische Streitfälle.

Diesen Anruf vergisst Peter Niedergesäss nicht so schnell. Die Frau am anderen Ende der Leitung war völlig verzweifelt. Sie hatte die Rechnung einer psychiatrischen Klinik erhalten – ihr Sohn muss dort in Behandlung gewesen sein. Sie hatte nichts gegen die Rechnung einzuwenden und auch keine Frage zu einem Bescheid oder Gutachten. Die Angst trieb sie dazu, sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes (MD)Baden-Württemberg zu wenden: Denn sie fürchtete, dass ihr Sohn auch anderen etwas antun könnte. Sie traue ihm das zu, schilderte sie Niedergesäss. Was sie tun solle? Sie wisse ja nicht mal, wo ihr Sohn jetzt sei. Sie habe nur die Rechnung.