Das Weihnachtsgeld erleichtert die Ausgaben der Beschäftigten zum Fest. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Auf dem Gehaltszettel sorgt es – zumeist Ende November – für Freude und Enttäuschung zugleich: Vom Weihnachtsgeld bleibt weniger übrig als erhofft. Der Grund liegt in der Besteuerung.

Stuttgart - Etwas mehr als jeder zweite Beschäftigte in Deutschland kommt auch in diesem Jahr wieder in den Genuss von Weihnachtsgeld. Dies dürfte angesichts der hohen Inflationsraten auf eine besonders große Zustimmung treffen. Entweder wird diese Leistung durch Tarifverträge gesichert, dann meist als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt – oder durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die bei mehrjährigen Wiederholungen aber zum Gewohnheitsrecht werden kann und damit verpflichtend wird, wie die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung feststellt.

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Als Sonderzahlung zu versteuern

In der freien Wirtschaft wird es meist mit dem November-Gehalt gegen Ende des Monats ausgezahlt – also rechtzeitig für die großen Weihnachtsausgaben. Was die Freude jedoch in jedem Jahr wieder deutlich trübt: Das Weihnachtsgeld muss als Sonderzahlung voll versteuert werden.

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Wie Abfindungen, Urlaubsgeld, Tantiemen oder Jubiläumszuwendungen zählt es zu den „sonstigen Bezügen“ und nicht zum laufenden Arbeitslohn – auch wenn es oft als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet wird. Somit wird es nach der Jahreslohnsteuertabelle berechnet, weshalb für den Weihnachtsgeldbezieher weniger übrig bleibt als vom sonstigen Monatslohn.

Erhöhter Steuersatz hat höhere Lohnsteuer zur Folge

Für das Weihnachtsgeld wie etwa auch für das Urlaubsgeld gilt somit: Infolge der Einmalzahlung steigt der Steuersatz, sodass dafür eine höhere Lohnsteuer anfällt als beim monatlichen Arbeitslohn. Das Verfahren ist wie folgt: Zur Berechnung der Lohnsteuer ermittelt der Arbeitgeber zunächst den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und die darauf entfallende Jahreslohnsteuer – ein weiteres Mal tut er dies dann inklusive des Weihnachtsgeldes. Die Differenz ist die Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld abzuziehen ist. Der Arbeitgeber behält den erhöhten Betrag zum Zeitpunkt der Auszahlung ein – und der Fiskus freut sich über erhöhte Einnahmen. Weshalb auch er stark vom Weihnachtsgeld profitiert.

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