Viele Besucher hat es ins Mercaden gezogen. Nun wird es deutlich ruhiger werden. Foto: /Stefanie Schlecht

Die Notbremse greift auch im Kreis Böblingen. Alle Läden außer den Grundversorgern wie Lebensmittelhandel, Apotheken und Optiker müssen deshalb ab sofort für die Kunden schließen. Gartenmärkte und vorerst Baumärkte dürfen aber weiter verkaufen.

Böblingen - Fünf Wochen währte das Shoppingvergnügen im Kreis Böblingen – so lange wie kaum irgendwo, von Modellprojekten wie in Tübingen mal abgesehen. Zehn Tage lang hatten die Läden voll geöffnet, seit dem 18. März dann nur noch mit Termin. Aber auch dieses Angebot sei von den Kunden sehr gut angenommen worden, sagt Edip Özerol, der Centermanager des Böblinger Einkaufszentrums Mercaden am Bahnhof.

Auch im Sindelfinger Breuningerland seien die Kunden zum Termin-Shopping gekommen, bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung Stefan Klausen, der das Breunigerland im Auftrag des Unternehmens Unibail-Rodamco-Westfield managt. „Wir möchten jedoch betonen, dass Click & Meet nur ein kleiner Ausweg und selbstverständlich kein vollständiger Ersatz für eine geregelte Öffnung des Einzelhandels ist.“

Doch seit Dienstag ist nun auch damit Schluss. Weil die Inzidenz, also die Zahl der Corona-Infizierten pro 100 000 Einwohner, auch im Kreis Böblingen die magische Grenze von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tage überschritten hat, musste die Notbremse gezogen werden, und es gelten wieder strenge Regeln. Viele Läden müssen schließen. Wer darf noch öffnen? Grundsätzlich öffnen dürfen Geschäfte für den alltäglichen Gebrauch; das beinhaltet alles, was wichtig für die Grundversorgung ist. Dazu zählen neben Lebensmittelläden auch Apotheken, Optiker und Hörakustikgeschäfte, Drogerien und Sanitätsfachgeschäfte, Tankstellen und Zeitungsläden, Blumenläden und Gartenbaumärkte. Aktuell dürfen auch noch Baumärkte verkaufen. Der Toom-Markt in Böblingen und Hornbach in Sindelfingen hatten am Dienstag jedenfalls ganz normal geöffnet. „Wir wissen aber nicht wie lange“, heißt es, wenn man in den Märkten anruft. Auf der neuen Liste der Bundesregierung, die aber noch nicht vom Bundestag genehmigt ist, sind die Baumärkte offenbar nicht mehr als Grundversorger genannt, dafür aber Buchhandlungen, die aufgrund eines Gerichtsurteils aber in Baden-Württemberg derzeit geschlossen sind. Wer darf nach dem Click & collect-Prinzip öffnen? Click & collect bedeutet, dass die Kunden vorab telefonisch oder online ihre Waren bestellen und diese dann zu einem fest vereinbarten Termin abholen können. Dies dürfen alle Geschäfte, die nicht auf der Liste der Grundversorger stehen. Allerdings entscheiden die Ladeninhaber, ob sich das lohnt. Was ist mit den großen Einkaufszentren ? Für die Shopping-Malls gelten dieselben Regeln wie für alle. Die Grundversorger dürfen normal öffnen, deshalb sind die Einkaufszentren auch zugänglich. Die anderen Läden in den Malls können nach dem Click & collect-Prinzip verkaufen. Edip Özerol von den Meracaden rechnet damit, dass sich weniger als die Hälfte der Läden daran beteiligen: „Vor allem für die Textilbranche lohnt sich das nicht. Die Kunden bestellen da lieber bei Amazon.“ Auch auf der Homepage des Sindelfinger Breuningerlands waren am Dienstag nur zehn Läden aufgelistet, die sich am Click & collect-Shopping beteiligen. Bei allen ist eine Kontaktmöglichkeit angegeben. Zudem öffnen etwa 40 Grundversorger in der Mall ganz normal, darunter auch Friseure (mit Terminvereinbarung) und eine Reinigung.

Was ist mit Möbelgeschäften? Die Notbremse im Kreis Böblingen trifft auch die Möbelhäuser. Auch diese dürfen für Kunden nicht mehr öffnen. Auch sie bieten zumeist den Click & collect-Service an. Das heißt, die Kunden bestellen per Telefon oder online und können sich die Waren dann zu einem vereinbarten Termin abholen. Bei Ikea findet die Abholung im Parkhaus statt. Der Service kostet zehn Euro. Alle Informationen finden sich übersichtlich auf der Website des Unternehmens. Auch das Möbelhaus XXX-Lutz auf der Böblinger Hulb bietet Einkaufen per Mausklick an. Möbel Hofmeister in Sindelfingen berät die Kunden auch telefonisch. Abholen kann man die Waren dort montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr - nur nach vorheriger Vereinbarung. Und die Friseure? Friseure dürfen weiter ihre Kunden bedienen - unter Einhaltung spezieller Hygiene-regeln. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios dürfen ihren Service nicht mehr anbieten. Nur notwendige medizinische Dienstleistungen wie Physiotherapie-Behandlungen können weiter angeboten werden.