Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut Foto: dpa/Uwe Anspach

Eine Auskunftspflicht für Beschäftigte über ihren Impfstatus? Nicole Hoffmeister-Kraut kann sich dies – zumindest zeitlich begrenzt – vorstellen.

Reutlingen - Angesichts der verschärften Corona-Lage befürwortet die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut eine Auskunftspflicht für Beschäftigte über ihren Impfstatus. „Das würde den Gesundheitsschutz in den Betrieben vereinfachen“, sagte die CDU-Politikerin der Tageszeitung „Reutlinger General-Anzeiger“ vom Dienstag.

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„Zur Not kann man die Auskunftspflicht ja auch zeitlich begrenzen. Dann wäre dem Datenschutz genüge getan“, sagte die Ressortchefin. Die Infektionslage sei dramatisch, die Menschen müssten vor der Pandemie geschützt werden. „Dazu zählen auch Auffrischungsimpfungen in Betrieben.“

Auf Bundesebene will die mögliche neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Das würde bedeuten: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweist, soll zur Arbeit gehen können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Impfstatus abgelehnt. Die Berliner Ampel-Partner wollen auch die Homeoffice-Pflicht wieder einführen.