Im Kommunalwahlrecht gibt es einige Änderungen. (Symbolbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Landtag hat abgestimmt: In Baden-Württemberg können 16-Jährige Gemeinderäte werden. Bei manchen Oppositionsparteien bleiben rechtliche Bedenken.

In Baden-Württemberg können künftig bereits 16-Jährige für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren und Politik mitgestalten. Der Landtag hat am Mittwoch in Stuttgart mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD für eine entsprechende Änderung des Wahlrecht bei Kommunalwahlen gestimmt. Bislang können Jugendliche ab 16 bei den Kommunalwahlen nur ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren durften sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).

Mit dem neuen Wahlrecht betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Ziel ist es unter anderem, jüngeren Menschen für die politische Arbeit zu motivieren.

Auch Bürgermeisteralter runtergesetzt

Altersgrenzen werden aber nicht nur nach unten geändert: Bei der nächsten Kommunalwahl im kommenden Jahr sind Bürgermeister zudem nicht mehr erst ab 25 wählbar, sondern bereits als 18-Jährige. Zugleich fällt die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren ebenso wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Wohnungslose Menschen dürfen analog zum Landtagswahlrecht auch bei Kommunalwahlen abstimmen.

Grüne und CDU warben auch am Mittwoch in zweiter Lesung für ihre Pläne, die aus ihrer Sicht dem Bedürfnis junger Menschen nach Beteiligung entsprechen. Als einzige Oppositionspartei stimmte die SPD dem Vorhaben zu. Die FDP lehnte die Absenkung des passiven Wahlalters aus rechtlichen Bedenken dagegen ebenso wie die AfD ab.