75 Prozent der Ehepaare entscheiden sich für den Namen des Mannes – künftig werden die Wahlmöglichkeiten vielfältiger. Foto: imago//Daniel Waschnig

Ein Entwurf für ein neues Namensrecht sieht vor, dass Nachnamen beliebig kombiniert werden können – auch ohne Bindestrich. Was eine Expertin davon hält.

Deutschland hat ein schwieriges Verhältnis zu Doppelnamen. Die meiste Zeit durften Ehepartner ihre Namen nicht kombinieren. 1991 wurde es durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglich, dass zumindest Kinder unterschiedliche Nachnamen von Mutter und Vater zu einem Doppelnamen vereinen. Später wurde das wieder eingeschränkt.

Auch aktuell können sich Eheleute für keinen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren jeweiligen Nachnamen entscheiden, Kinder nicht die Nachnamen von beiden Elternteilen übernehmen. Das soll das neue Gesetz ändern, dessen Entwurf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag vorgestellt hat. Tritt das Gesetz wie geplant ab 2025 in Kraft, würde das für Eheleute neue Möglichkeiten der Namensfindung eröffnen.

Bei Doppelnamen soll jede Kombination möglich sein

Wie man Nachnamen aneinanderreiht, soll demnach recht flexibel werden. Heiraten ein Herr Müller und eine Frau Celik, kann daraus Celik-Müller, Müller-Celik, oder neu auch ohne Bindestrich Celik Müller oder Müller Celik werden. Mehr als zwei Namen dürfen aber nicht kombiniert werden. Beide können sich zudem auch weiterhin aber auch nur Müller oder nur Celik heißen – oder jeder seinen eigenen Nachnamen behalten. Eine Verschmelzung der Nachnamen, wie es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Helge Limburg vorgeschlagen hatte, ist nicht vorgesehen.

Neu ist im Gesetzesvorschlag auch, dass der Doppelname auf Kinder übertragen werden kann. Auch Kinder nicht verheirateter Eltern können einen Doppelnamen aus den jeweiligen Nachnamen der Erziehungsberechtigten übernehmen. Bisher ist es so: Neu geschaffene Doppelnamen sind immer nur für einen Ehepartner möglich. Entscheidet sich das Beispielpaar etwa für den Nachnamen der Frau, also Celik, kann der Mann seinen früheren Namen als Zusatz wählen – also Celik-Müller oder Müller-Celik. Die Frau würde weiter Celik heißen, etwaige Kinder auch.

Scheidungskinder können sich entscheiden

Bisher habe Deutschland eines der restriktiveren Namensrechte in Europa, sagt Inga Siegfried-Schupp von der Deutschen Gesellschaft für Namenforschung in Leipzig. Der Vorschlag sei „ein Schritt dahin, dass man in Ehegemeinschaften die Familientraditionen von beiden Partnern behält“, sagte Siegfried-Schupp unserer Zeitung. Das würde auch wiedergeben, dass es sich bei der Ehe um eine gleichberechtigte Gemeinschaft handle. Für noch wichtiger hält sie aber, dass sich das Namensrecht für Scheidungskinder ändert.

Bei Scheidungen soll es künftig möglich sein, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, der seinen Geburtsnamen wieder annimmt, diesen auch zum Familiennamen des Kindes machen. „Man erlebt derzeit häufig, dass Kinder aus schwierigen, geschiedenen Ehen ihren Namen ändern möchten, das aber nicht tun können“, sagt Siegfried-Schupp.

Im Mittelalter hat die Frau ihren Namen behalten

Nachnamen seien ein eher junges Phänomen, sagt Inga Siegfried-Schupp. Rund um das Jahr 1000 hätte es nur Vornamen gegeben. Die vielen Winfrieds und Gieselindes musste man ohne Zusatz unterscheiden. Dass es Familiennamen gibt, die auch weitervererbt werden, sei erst im Mittelalter, also vor etwa 500 Jahren üblich geworden, sagt Siegfried-Schupp. Damals hätten die Frauen aber ihre Namen behalten. Dass beide Ehepartner den Nachnamen des Mannes tragen, sei eine Mode des Adels gewesen, die schließlich um 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch gelandet sei. Erst seit 1975 kann der Nachname der Frau als Familienname eingetragen werden. Heute entscheiden sich laut einer Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Sprache drei Viertel der Ehepaare für den Nachnamen des Mannes. Immerhin: Vor 40 Jahren waren es noch satte 98 Prozent.