Ab Mitte 2022 haben alle Bürger für ihre Wohnungen und Häuser einen Anspruch auf einen Festnetz-Mindestlevel bei der Internetgeschwindigkeit. (Symbolbild) Foto: imago/Christian Ohde/Christian Ohde

Einem neuen Gesetz zufolge darf jeder Bürger Deutschlands für Wohnungen und Häuser ab Mitte 2022 bessere Internetverbindungen einfordern. Die genauen Werte stehen aber noch nicht fest.

Berlin - Das Recht auf schnelles Internet ist beschlossene Sache. Der Bundesrat nahm am Freitag ein Gesetz an, demzufolge alle Bürger für ihre Häuser und Wohnungen ab Mitte 2022 bessere Internetverbindungen einfordern können. Die Bundesnetzagentur würde solche Beschwerden prüfen. Allerdings dürfte das künftig geltende Festnetz-Mindestlevel so niedrig sein, dass diese Möglichkeit wohl nur für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand interessant sein wird.

Eine Behörde soll noch genaue Werte für Download- und Upload-Tempo sowie zur Latenz - also der Reaktionsgeschwindigkeit - machen. Im Download wird die Untergrenze aller Voraussicht unter 20 MBit pro Sekunde liegen, Jahr für Jahr soll das Mindestlevel aber erhöht werden.