Hausgrillen dürfen nach dem neuen EU-Gesetz nun in Lebensmitteln verwendet werden. Foto: dpa/Visarut Sankham

Ein neues EU-Gesetz zu in Lebensmitteln verarbeiteten Insekten verunsichert einige Menschen in Baden-Württemberg. Unternehmen berichten von wüsten Beleidigungen. Sind die Sorgen der Kunden begründet?

Sie krabbeln, zirpen, ernähren sich von Aas und scheuen Kannibalismus nicht – Appetit machen die Hausgrillen, auch Heimchen genannt, bei dieser Beschreibung wohl den wenigsten. Doch ein neues EU-Gesetz erlaubt nun, dass unter anderem genau diese Insektenart in Lebensmitteln verwendet werden darf, wenn auch nicht krabbelnd und zirpend, sondern gefroren, getrocknet oder als Pulver. Die Meldungen darüber verunsichern offenbar einige Menschen in Baden-Württemberg, manche attackieren sogar Unternehmen im Land, die entsprechende Insekten-Produkte anbieten.