Die neuen Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg bergen immer wieder Überraschungen: Jetzt gibt es erhebliche Spielräume für Dienstleister und Arbeitgeber bei den Schnelltests.
Stuttgart - Die Neuregelung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg am Wochenende hat viele überrascht – im positiven Sinne. Die Landesregierung lockert den Spielraum bei den Schnelltests, denn künftig können auch bei Dienstleistern – es betrifft vor allem Friseure und Fußpflegedienste – Schnelltests durchgeführt und ihr Ergebnis kann dort bescheinigt werden. Die Kunden oder Patienten können den Schnelltest selbst unter Aufsicht von „geeigneten Beschäftigten“ durchführen, das Ergebnis wird vom Dienstleister dokumentiert.
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