Landrat und DRK im Rems-Murr-Kreis warnen davor, die Finanzierungskosten für den Neubau von Rettungswachen auf gemeinnützige Hilfsorganisationen zu verlagern.
Wird die Notfallrettung künftig nach Kassenlage des Landes finanziert? Die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Baden-Württemberg sorgt bei Landkreisen und Hilfsorganisationen für Unbehagen. Auch der Rems-Murr-Kreis befürchtet laut Pressemitteilung des DRK-Kreisverbandes, dass die Finanzierungsrisiken beim Neubau von Rettungswachen in Zukunft auf die gemeinnützigen Hilfsorganisationen verlagert werden könnten. Das hätte langfristig Folgen für die flächendeckende medizinische Notfallversorgung vor Ort. Aktuell wäre der DRK-Kreisverband betroffen. Denn das DRK plant den Neubau der Rettungswache Waiblingen.
Verkürzte Rettungsfristen – erschwerte Finanzierung für Rettungswachen
„Die geplante Neufassung des Gesetzes über den Rettungsdienst bereitet mir große Sorgen“, sagt DRK-Kreisgeschäftsführer Sven Knödler. „Die angepeilte Verbesserung der Versorgungsqualitäten der Patienten wird an einem entscheidenden Punkt konterkariert.“ Die Neufassung des Gesetzes sehe unter anderem eine verkürzte Eintreffzeit im Rettungswesen von 15 auf zwölf Minuten vor. „Im Zuge dieser Veränderung ist von einem zusätzlichen Bedarf an Rettungsmitteln und -wachen auszugehen, um die Hilfsfrist einhalten zu können.“ Doch nun erschwere das Land deren Finanzierung, kritisiert Sven Knödler.
Das Neubauprojekt des DRK-Kreisverbandes im Rems-Murr-Kreis läuft auf Hochtouren. Nahe der Rundsporthalle sollen eine neue Geschäftsstelle, eine neue Integrierte Leitstelle sowie die neue Rettungswache Waiblingen entstehen. Bisher übernimmt das Land beim Bau von Rettungswachen 90 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Die Erbringer des Rettungsdienstes, in diesem Fall der DRK-Kreisverband, bringt die restlichen zehn Prozent als Eigenanteil auf. „In der vom Kabinett beschlossenen Neufassung wird aus der bindenden Finanzierungspflicht des Landes eine Kannvorschrift.“ Zudem sollen die Fördermittel künftig maximal 90 Prozent der förderungsfähigen Kosten betragen und die Eigenbeteiligung bei mindestens zehn Prozent liegen, so Knödler weiter. „Damit fällt für uns die Finanzierungssicherheit weg.“ Wenn die prozentual festgeschriebenen Förderbeträge wie aktuell geplant flexibilisiert werden, werde sich zukünftig eine Förderung nach Kassenlage etablieren, befürchtet er.
Zehnprozentigen Eigenanteil durch Eigenleistungen
Andererseits erbringe das DRK seinen Anteil in Form von Eigenleistungen. Deutlich mehr als die momentanen zehn Prozent Eigenanteil sei als Leistungserbringer im Rettungsdienst schlicht nicht zu leisten. Knödler: „Wir werden für Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keine Spendengelder oder Fördermitgliederbeiträge verwenden.“
Kritik kommt auch aus dem Landratsamt. Das Land müsse ein angemessenes und ausreichendes Budget für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur der Notfallrettung sicherstellen, fordert Richard Sigel, Landrat und zugleich Präsident des DRK-Kreisverbandes. „Es ist meines Erachtens offensichtlich, dass Investitionen in Rettungswachen durch eine solche Rechtsänderung deutlich erschwert würden.“ Um die ambitionierten Ziele der Rettungsdienstreform nicht zu gefährden, solle bei der Förderung von Rettungswachen an der bisherigen und durchaus bewährten Rechtslage festgehalten werden.
Eine entsprechende Nachbesserung durch den Landtag im weiteren parlamentarischen Verfahren sei notwendig, so Sigel. „Kommt die Neufassung, steuern wir damit auf eine akute medizinische Versorgungsunsicherheit bei der Notfallrettung zu – zulasten der Menschen“, kritisiert der Landrat. „Denn dann sind notwendige Investitionen in die Notfallrettung in Zukunft deutlich erschwert.“ Die Verankerung der 90-prozentigen Förderung durch das Land, ohne Kannvorschrift, sowie die Deckelung des zehnprozentigen Eigenanteils der Leistungsträger sei dringend geboten, um einen leistungsstarken Rettungsdienst erhalten zu können.