Gil Ofarim hatte vergangenes Jahr Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nun muss sich der Musiker wegen mutmaßlich falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. (Archivbild) Foto: dpa/Tobias Hase

Wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hat das Landgericht Leipzig die Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozessbeginn steht ebenfalls fest.

Das Landgericht Leipzig hat die Anklage gegen Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Vor dem Landgericht Leipzig beginnt am 24. Oktober der Prozess.

Der in München lebende Musiker hatte vor einem Jahr in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Der Angeklagte soll sowohl im Rahmen des Videos als auch gegenüber der Polizei behauptet haben, dass der Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe „seinen Stern wegzupacken“, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen.

Ermittlungen gegen Mitarbeiter eingestellt

Die Angaben beziehen sich auf einen Davidstern, das Symbol von Jüdinnen und Juden. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft eingestellt und Ende März Anklage gegen Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erhoben.

Grundlage sind Überwachungskameras des Hotels, die die Aussagen des Sängers offenbar widerlegen. Laut dem Landgericht könnte im Falle einer Verurteilung auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Für das Verfahren hat das Landgericht sieben Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Eine Stellungnahme seines Anwalts lag zunächst nicht vor.

Zu einer weiteren Anklage gegen Ofarim - unter anderem wegen falscher Versicherung und Betrugs - gebe es noch keine Entscheidung darüber, ob ein Verfahren eröffnet wird.