Das Gericht will 16 Zeugen zu dem Vorfall anhören. Foto: Imago/Jan Huebner

Ein 28-jähriger Großbottwar soll einen Bekannten mit dem Messer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen versuchten Totschlag. Die Verteidiger erklärt dagegen, sein Mandant habe sich nur wehren wollen.

Versuchter Totschlag oder lediglich der Versuch, einen provozierenden Bekannten abzuwehren – diese durchaus unterschiedlichen Varianten eines Vorfalls, der sich 2022 in Großbottwar abgespielt hat, standen zu Beginn des Prozesses gegen einen 28-jährigen Großbottwarer im Raum. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinen Bekannten mit Schnitten an Hand, Bauch und Bein verletzt zu haben. Für die Ermittler steht fest: Er wollte den Mann töten.

Das Landgericht Heilbronn hat sich viel vorgenommen: Der Sachverhalt soll in nur vier Verhandlungstagen mit der Anhörung von zwei Sachverständigen und 16 Zeugen geklärt werden. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant werde die Fragen zu seiner Person selbst beantworten, zur Sache gebe er eine „zunächst abschließende Erklärung“ ab.

Sechs Zentimeter lange Schnittwunde am Bauch

Laut Staatsanwaltschaft hatte das Opfer an einem Abend im Juli in Großbottwar gegen 20.30 Uhr seinen Hund ausgeführt, als der Angeklagte ihm mit zwei Bekannten folgte. Zweimal habe der 28-Jährige gefragt, ob er sich sicher sei, dass es nichts zu klären gebe – schließlich sei er mit einem Messer auf ihn losgegangen. Dem Mann gelang es noch, seinen Hund abzuleinen und mit der Leine den Angreifer vorerst abzuwehren.

Der Angeklagte habe jedoch schließlich ein Bein des Mannes zu fassen bekommen und auf dieses eingestochen. Im weiteren Verlauf soll er seinem Opfer noch eine sechs Zentimeter lange Schnittwunde am Bauch und eine noch längere an der Hand zugefügt haben, die allesamt mit mehreren Stichen genäht werden mussten. Gestoppt wurde das Ganze nach den Schilderungen der Ermittler nur, weil die Begleiter des 28-Jährigen schließlich dazwischen gingen.

Wodka, Kokain und Cannabis sind keine Seltenheit

Ganz anders hörte sich das Geschehen aus Sicht der Verteidigung an: Demnach war der Hundebesitzer von Anfang an „aggressiv und beleidigend“, machte den Angeklagten „verbal an“ und ließ ihn „nicht in Ruhe“. Es sei eine Schubserei entstanden, bei der der Mann mit der Leine zugeschlagen habe. „Ich habe mit dem Messer hin und her gefuchtelt, um ihn fernzuhalten“, hieß es weiter.

Bereitwillig antwortet der Angeklagte auf Fragen zu seinem Lebensweg. Nach der Hauptschule begann er eine Ausbildung als Fliesenleger, die er aber abbrach. Er schlug sich mit Jobs als Dachdecker und Monteur durch, arbeitete nebenbei in Diskotheken. „Geld für Drogen war also da“, konstatierte die Staatsanwaltschaft. Angesprochen auf dieses Thema, bat der Angeklagte zunächst seine Mutter den Saal zu verlassen. Danach räumte er ein, täglich mehrmals Cannabis zu rauchen. Am Wochenende, wenn er „mit den Jungs unterwegs“ sei und „die Frau nicht mehr an der Backe“ habe, trinke er vor allem Wodka in Kombi mit Kokain. Seine Versuche, mit Drogen aufzuhören, hielten längstens einen Monat. „Sobald es Probleme gab, habe ich wieder angefangen“, so der Angeklagte, der schon einmal in Haft saß.

Der Prozess wird am 2. März fortgesetzt.