Laut FDP liefert das Datenschutzgutachten einen weiteren Grund für einen Rückzug von Innenminister Thomas Strobl. Foto: dpa/Uli Deck

Nach einem Gutachten des Datenschutzbeauftragten hat Innenminister Thomas Strobl gegen das Gesetz verstoßen. Die FDP fordert nun die Entlassung des Innenministers.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht im Gutachten des obersten Datenschützers zur Herausgabe eines Anwaltsschreibens an die Presse einen weiteren Grund für einen Rückzug von Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Nun ist erwiesen, dass bei Strobl weitere Rechtswidrigkeiten hinzukommen zu denen, wogegen die Staatsanwaltschaft bisher schon vorgeht“, teilte Rülke am Dienstag in Stuttgart mit.

Er forderte deshalb Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneut auf, Strobl als Innenminister zu entlassen. „Strobl selbst ist ja ganz offensichtlich jedes Gefühl dafür abhanden gekommen, wann ein Minister zurücktreten muss.“

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Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft äußert scharfe Kritik. Wenn ein Polizeibeamter seine Großmutter im polizeilichen System abfrage, koste ihn das mindestens 1000 Euro, sagte Gewerkschaftschef Ralf Kusterer am Dienstag. „Der aktuelle Vorfall wiegt deutlich schwerer. Zurecht gelten in der Polizei hohe datenschutzrechtliche Anforderungen.“ Bei Datenschutzverstößen sei eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro möglich.

Ein Entlassungsverfahren allein wegen einer Ordnungswidrigkeit sei zwar selten, allerdings gehe es bei Strobl um einen schwerwiegenden Fall, teilte die Gewerkschaft mit. Offen seien außerdem noch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. «Vermutlich wird es der Innenminister damit in den Datenschutzbericht 2022 des Landesdatenschutzbeauftragten schaffen. Das dürfte in Deutschland so noch nicht vorgekommen sein», hieß es von Kusterer.

Gutachten fällt deutlich aus

Nach einem Gutachten des Datenschutzbeauftragten Stefan Brink hat der Innenminister mit der Weitergabe eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen. Zu dem Ergebnis kommt ein „datenschutzaufsichtsrechtliches Prüfverfahren“, zu dem die SPD Brink aufgefordert hat. Brink hat nun auch ein aufsichtsbehördliches Verfahren in der Sache eröffnet.

Strobl steht wegen der Affäre unter Druck. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vize-Regierungschef unter anderem wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen.