Noch bis Ende Februar wird der Fall vor dem Landgericht in Stuttgart verhandelt Foto: Julian Rettig

Das Landgericht Stuttgart überprüft, ob gegen einen 54-Jährigen aus Mötzingen die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Für die Tötung seiner Mutter saß er 13 Jahre in Haft.

Mötzingen/Stuttgart - Seit nunmehr fast drei Monaten untersucht die 19. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart, ob gegen einen 54-jährigen Mötzinger die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. 2007 hatte der Skulpturenkünstler seine Mutter erschlagen und war dafür zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.