Im Prozess geht es darum, ob der Angeklagte nach dem Ende seiner Haft im Gefängnis bleiben muss. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Seit Mittwoch verhandelt das Landgericht Freiburg erneut im Mordfall um eine Joggerin am Kaiserstuhl. Dabei geht es um die Frage der Sicherungsverwahrung des Täters.

Freiburg - Im Mordfall um eine Joggerin am Kaiserstuhl verhandelt das Landgericht Freiburg seit Mittwoch erneut zur Frage der Sicherungsverwahrung des Täters. Es geht darum, ob der 44-Jährige nach dem Ende seiner Haft im Gefängnis bleiben muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass dieser Punkt beim ersten Urteil 2017 nicht ausreichend begründet worden war, und die Entscheidung zurück an das Landgericht verwiesen. Der Schuldspruch, die lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld blieben davon unberührt, sind also nicht Teil der Verhandlung. Für Donnerstag war ein zweiter Verhandlungstag geplant.

Der Fernfahrer aus Rumänien hatte im Prozess gestanden, sein 27 Jahre altes Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen des 9000-Einwohner-Ortes Endingen vergewaltigt und erschlagen zu haben. Sieben Monate nach der Tat war er in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem Vater dreier Kinder über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.

Mann 2020 von Landgericht schuldig gesprochen

Ein Gerichtssprecher hatte angekündigt, dass bei der neuen Verhandlung ein Urteil aus Österreich eine Rolle spielen dürfte. Das Landgericht Innsbruck hatte den Mann im vergangenen Jahr des Mordes an einer französischen Austauschstudentin 2014 in Kufstein schuldig gesprochen. Da gegen ihn in Deutschland die Höchststrafe verhängt worden war, folgte kein zusätzliches Strafmaß durch die österreichische Justiz. Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten.

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug. Zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Bundesweit waren nach Zahlen des Statistischen Bundesamts vergangenes Jahr 583 Menschen in Deutschland in Sicherungsverwahrung, in Baden-Württemberg rund 60. In etwa so hoch liegt die Zahl im Südwesten seit Jahren.