Die Deutsche Bahn steht im Fokus des Bundeskartellamts. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Über zwei Jahre lang hat das Bundeskartellamt geprüft, wie die Deutsche Bahn mit Mobilitätsplattformen umgeht. Das Ergebnis: Die Behörde hält einen Missbrauch von Marktmacht für möglich.

Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn wegen einer möglichen Behinderung von Mobilitätsplattformen abgemahnt. Man sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellten, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit.

Die Plattformen böten vor allem Online-Lösungen für eine integrierte Routenplanung an, so das Kartellamt. Dabei spiele die Schiene eine wichtige Rolle. Die Mobilitätsplattformen vermittelten etwa eine Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. Für derartige Dienste stelle die Bahn jedoch keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel zur Verfügung. Diese seien aber essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen. Bei den vertraglichen Beschränkungen der Deutschen Bahn gehe es etwa um Werbeverbote, Preisvorgaben oder weitreichende Rabattverbote.

Bedenken gegen Vertragsklauseln

Viele der Mobilitätsdienstleistungen seien ohne die Einbindung der Deutschen Bahn nicht denkbar, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut der Mitteilung. „Daher sind wir der Auffassung, dass die Mobilitätsanbieter zum Beispiel einen Anspruch auf die Verkehrsdaten der Bahn wie Verspätungen oder Zugausfälle haben. Die Geschäftsmodelle können sonst nicht funktionieren.“ Außerdem habe man Bedenken gegen eine Reihe von Vertragsklauseln der DB. „Wir wollen nicht, dass ein einzelnes Unternehmen perspektivisch den Markt dominiert und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“

Die Deutsche Bahn bestätigte den Erhalt der Abmahnung, wollte diese jedoch unter Verweis auf eine rechtliche Prüfung zunächst nicht kommentieren. Man habe in dem seit 2019 laufenden Verfahren umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert, hieß es in einem Statement. „Inhaltlich geht es um neuartige Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt“, sagte ein Sprecher.

Die Deutsche Bahn und zu dem Verfahren beigeladene Mobilitätsplattformen haben in den kommenden Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme. Am Ende könnte eine kartellbehördliche Verfügung stehen.