Bis in den Abend tagten Kanzler und Länderchefs am Donnerstag. Es ging um knifflige Fragen – und nicht überall konnte man sich einigen. Was beschlossen wurde und was daraus folgt: das Wichtigste im Überblick.
Am Donnerstag kamen die Regierungschefs und -chefinnen der Länder mit dem Kanzler zusammen. Auf der Tagesordnung standen viele schwierige Themen: ein Überblick.
Worauf haben sich die Länder bei der Bezahlkarte geeinigt?
Dass Asylbewerber ihre Unterstützungsleistungen künftig nur noch über eine Bezahlkarte abrufen können, stand schon vorher fest. Mit dem Bund war in dieser Frage alles geklärt. Jetzt mussten sich die Länder untereinander darauf einigen, wie viel Bargeld man mit der Bezahlkarte künftig monatlich abheben kann. Sie beschlossen eine einheitliche Obergrenze von 50 Euro. Bei drei Ländern ist aber offen, ob sie das wirklich mittragen. Unter dem Beschluss findet sich eine Protokollerklärung von Bremen und Thüringen, die sich für einen Bargeldkorridor von 50 bis auf 120 Euro aussprechen. Bremen kündigte dann am Freitag an, dass die Bargeldobergrenze im Stadtstaat bei 120 Euro liegen solle – also deutlich über den 50 Euro. Auch Rheinland-Pfalz ließ vermerken, dass es eine starre Festlegung nicht für sinnvoll halte. Es dürfte wohl darauf hinauslaufen, dass in diesen drei Ländern höhere Obergrenzen für Bargeld gelten werden. Im Sommer, spätestens im Herbst soll die Bezahlkarte eingeführt werden.
Was gibt es Neues zur Frage, ob man Asylverfahren in andere Länder auslagern kann?
Zu dieser Frage gab es am Donnerstag zwar erste Erkenntnisse – aber eine klare und endgültige Entscheidung zeichnet sich noch lange nicht ab. Es geht um die Frage, ob es möglich ist, Menschen, die in Deutschland um Schutz bitten, in andere Länder zu bringen und ihr Asylverfahren dort durchzuführen – zum Beispiel so, wie es Großbritannien in Ruanda plant. Das lässt das Bundesinnenministerium seit einigen Monaten prüfen, nachdem Bund und Länder sich auf diesen Schritt geeinigt hatten. Am Donnerstag ging es nun um die ersten Ergebnisse dieser Prüfung. Das vorläufige Fazit fällt zurückhaltend aus: Rechtlich sei ein solcher Schritt nicht unmöglich, aber schwierig, so der Tenor des Gutachtens. Die Sachverständigen, die für das Gutachten angehört worden waren, warnen vor allem vor praktischen Problemen und hohen Kosten dieser Lösung. Nun wird die Prüfung fortgesetzt. Über das Ergebnis werden Bund und Länder dann erst im Dezember wieder beraten. Wohin das führt, ist allerdings offen. Denn hier sind auch die Länder nicht einig. Während die Union auf diese Lösung drängt, sind die SPD-geführten Länder skeptisch.
Was wurde zur Abschiebung von Schwerststraftätern und Gefährdern in Länder wie Afghanistan und Syrien beschlossen?
Hier gab es viel Einigkeit. Der Kanzler hatte schon vor Wochen angekündigt, Schwerststraftäter und Gefährder künftig auch in Länder wie Syrien und Afghanistan abschieben zu wollen. Das ist bisher nicht möglich, weil die Bundesregierung keine diplomatischen Kontakte zu diesen Staaten hat. Nun will das Bundesinnenministerium prüfen, ob Abschiebungen trotzdem möglich sind – und hat dabei die Unterstützung der Länder, die darum bitten, die Ankündigung nun schnellstmöglich umzusetzen.
Was ist mit der Elementarschadenversicherung?
Hier gibt es keine Einigung. Ob man ein neues Gesetz braucht, um die Versicherung von sogenannten Elementarschäden wie Unwetter- oder Hochwasserfolgen zu regeln, wird seit Jahren diskutiert. Die Länder drängen schon lange darauf, eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer einzuführen. Doch darauf lässt sich der Bund nicht ein. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Ländern vorgeschlagen, eine Angebotspflicht einzuführen. Dann müssten die Versicherer für jedes Gebäude ein Angebot machen, die Hausbesitzer könnten es aber ablehnen. Das reicht den Ländern aber nicht. Deshalb soll eine dazu eingesetzte Arbeitsgruppe beider Seiten demnächst erneut zusammenkommen und beraten. Das Problem bleibt vorerst ungelöst.