Michael Schumacher im Jahr 2012 (Archivfoto) Foto: dpa/Diego Azubel

Mit privaten Daten sollen mehrere Männer versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher zu erpressen. Nun hält die Staatsanwaltschaft den Fall für aufgeklärt - und erhebt Anklage.

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben.

Das teilte die Behörde in Wuppertal mit. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie soll private Aufnahmen für die Erpressung zur Verfügung gestellt haben. Ein anderer Mann soll mit seinem Sohn den Erpressungsversuch dann ausgeführt haben.

Mutmaßliche Täter wollten offenbar 15 Millionen Euro

Die mutmaßlichen Täter sollen bei mehreren Anrufen versucht haben, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen - andernfalls würden sie Daten im Darknet veröffentlichen. Beschafft haben soll das für die Tat genutzte Material ein Mann, der in der Vergangenheit als Sicherheitsdienstleister für die Familie Schumacher tätig war und dort auch mit der Digitalisierung privater Fotos betraut war.

Bei seiner Festnahme war eine Vielzahl weiterer Beweisstücke wie Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone sichergestellt worden.

Michael Schumacher bei Ski-Unfall im Jahr 2013 schwer verletzt

Der Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten. 

Das Ermittlungsverfahren war nach einem Hinweis von Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Durch „technische Maßnahmen“ konnte den Ermittlern zufolge schließlich geklärt werden, dass die mutmaßlichen Erpresser von Wuppertal aus agierten.

Es ist nicht der erste Versuch, die Familie des früheren Rennfahrers zu erpressen. 2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg einen 25 Jahre alten Mann, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher um 900.000 Euro zu erpressen.

Er hatte damit gedroht, dass sonst den Kindern etwas passieren würde. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte damals in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben.