Der Messerstecher von Bondorf wird zur Bewährung auf freien Fuß gesetzt Foto:  

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 21-Jährigen zur Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Bondorf/Stuttgart - Glücklich geendet hat der Prozess wegen versuchten Totschlags für einen 21-jährigen Bondorfer, der im Juli vergangenen Jahres auf einer Party am Naturfreundehaus nachts gegen 3.20 Uhr einen anderen Partygast mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte. Das Landgericht Stuttgart sah nach vier Verhandlungstagen den von der Staatsanwaltschaft ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags als nicht erwiesen an und verurteilte den 21-Jährigen nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.