Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Prioritätsgruppe können seit dieser Woche einen Impftermin buchen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Der Andrang bei der Impfterminbuchung ist weiterhin hoch. Seit Montag können Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Prioritätsgruppe einen Termin buchen. Nach wie vor übersteigt die Nachfrage nach Impfstoff das Angebot.

Stuttgart - Seit Montag können Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Prioritätsgruppe in Baden-Württemberg einen Termin für eine Corona-Impfung buchen. „Der Andrang war erwartbar groß“, teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mit. Bis zum Mittag seien über den Impfterminservice online oder über die Telefonnummer 116117 rund 32 000 Termine gebucht worden. Nach wie vor übersteige jedoch die Nachfrage nach Impfstoff das Angebot. „Wer keinen Termin bekommen hat, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen“, empfahl der Sprecher. Über den Tag hinweg würden immer wieder neue Termine von den Impfzentren eingestellt.

Das Impfen läuft nach Angaben des Ministeriums auf Hochtouren. Mit 54 494 Impfungen in den Zentren sei am Freitag ein Tageshöchstwert erreicht worden. 97 912 am Samstag und Sonntag seien ebenfalls Rekord für ein Wochenende. In der vergangenen Woche seien somit fast 360 000 Menschen geimpft worden - 10 000 mehr als eine Woche zuvor.

7,7 Prozent vollständig Geimpfte

Bei der Impfquote liegt Baden-Württemberg nach Angaben des Robert Koch-Instituts mit 27,8 Prozent an Erstimpfungen und 7,7 Prozent vollständig Geimpfter jeweils in der unteren Hälfte im Ländervergleich. Baden-Württemberg habe sich aber „ordentlich“ nach oben gearbeitet, betonte ein Ministeriumssprecher.

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Zu den neuerdings Impfberechtigten gehören Menschen mit behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma sowie Adipositas. Ebenfalls impfberechtigt sind auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die wegen einer dieser Erkrankungen oder des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind.

Mit dem nun anstehenden Öffnungsschritt sind den Angaben nach weitere rund 1,5 Millionen Menschen impfberechtigt. Nachweisen können sie dies mit einem Attest des behandelnden Arztes. Für die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gibt es wie bisher eine Vorlage für eine Selbstbescheinigung auf der Homepage des Sozialministeriums.