Winfried Kretschmann hat seine Öffnungsstrategie erläutert. (Archivbild) Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth/Achim Zweygarth

Bei einer Sondersitzung des Landtags äußert sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Corona-Maßnahmen. Dabei geht er auch konkret auf kostenlose Testmöglichkeiten für alle ein.

Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags die Folgen der Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz für den Südwesten erläutert. Bereits am Donnerstag war verkündet worden, dass nicht die Inzidenz im Land, sondern die Inzidenz der einzelnen Kreise als Maßstab genommen werden sollen. Das wirft viele Fragen auf und erfordert viele Ausnahmeregelungen – etwa dass einige Freiheiten nur mit Testnachweis möglich sein werden, wie zum Beispiel Gastro-Besuche bei bestimmten Inzidenzzahlen oder Termine beim Kosmetiker.

So sagte Winfried Kretschmann, dass er jedem Bürger im Land garantieren wolle, sich ein Mal pro Woche kostenlos testen zu lassen. Die Kosten dafür soll der Bund tragen. Die PCR-Schnelltests seien eine der wichtigesten Säulen des Maßnahmenpakets, das eine mögliche dritte Welle verhindern soll – trotz mehr Freiheiten. „Sieben Millionen einfache Schnelltests wurden bestellt, 2,5 Millionen davon sind geliefert“, sagte Kretschmann. Man arbeite mit einer Drogeriekette zusammen, wolle so 250 Teststationen im Land einrichten, als zeitlichen Horizont nannte der Ministerpräsident Anfang April.

Ausnahmen bei lokalisierbaren Clustern

Zu Befürchtungen, dass sich ein Einkaufstourismus in Baden-Württemberg etablieren könnte, da aufgrund der Inzidenzzahlen der Einzelhandel in einem Landkreis geschlossen und im Nachbarkreis geöffnet sein kann, sagte Winfried Kretschmann, er habe die Hoffnung, dass die Menschen „verantwortungsvoll mit der Situation“ umgingen. Er beobachte, dass sich die Menschen in Baden-Württemberg weitestgehend diszipliniert in der Pandemie verhielten. Es werde dennoch eine Probe sein.

Die aktuellen Maßnahmen im Video erklärt:

Selbst wenn ein Kreis eine Inzidenz von über 100 aufweise, sei das aber noch nicht zwingend ein Grund, alle geltenden Lockdown-Maßnahmen aufrechtzuerhalten. „Es können Ausnahmen gemacht werden, wenn die Inzidenz klar auf lokalisierbare Cluster zurückzuführen sind“, sagte Kretschmann. Wenn der Wert nur deswegen so hoch sei, weil das Virus beispielsweise in einer geschlossenen Einrichtung grassiere, seien Ausnahmen möglich.

Im nächsten Schritt setze das Land vor allem auf Impfungen – im zweiten Quartal würden 8,5 Millionen Dosen Impfstoff zur Verfügung stehen, zehn Millionen weitere, falls diese Impfstoffe zugelassen werden. Betriebsärzte sollen dabei helfen, die Impfungen zu verabreichen.