Der Landtag fordert Geld von der AfD-Fraktion zurück (Archivfoto). Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Der Landtag von Baden-Württemberg fordert bereits seit 2017 Geld von der AfD-Fraktion zurück. Die Partei klagte, nun steht ein Verhandlungstermin fest. Die wichtigsten Infos und Hintergründe zu dem Gerichtstermin.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am 2. Juni die Klage der AfD-Fraktion um die Rückzahlung von 11 241,53 Euro an den Landtag. Das teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Das Parlament fordert den Betrag zurück, weil er im Bundestagswahlkampf 2017 von der Partei unzulässig für Wahlwerbung eingesetzt worden sein soll.

Das Verfahren zieht sich schon seit Jahren hin. DerRückforderungsbetrag verfalle nicht, hatte ein Landtagssprecher in der Vergangenheit erklärt. Grundsätzlich wird eine Rückzahlung sofort fällig. Die Landtagsverwaltung hatte aber erklärt, sie werde die Zahlungspflicht erst dann durchsetzen, wenn der Bescheid Bestandskraft habe.

Es geht vor allem um eine Kampagne, die die AfD auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt hatte. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als die Figur Gollum aus dem Fantasy-Klassiker „Herr der Ringe“ verballhornt.

Es geht um den Zweck solcher Mittel

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Der Hintergrund: Die Mittel der Fraktionen werden aus Steuergeldern gespeist. Grundsätzlich dürfen sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung.

Die AfD hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und erklärt, die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen.