Solche Szenen soll es in Zukunft nicht mehr geben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Seit dem 1. Januar müssen Handel und Gastro Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Der Landkreis sieht darin eine große Chance.

Am 1. Januar 2023 trat die Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie in Kraft. Ziel ist es, Einwegverpackungen aus Kunststoff für Speisen und Getränke einzusparen. Wie das Landratsamt mitteilt, werden allein im Landkreis Böblingen rund 1500 Einwegbecher pro Stunde für Kaffee zum Mitnehmen ausgegeben und im Schnitt nach 15 Minuten wieder weggeworfen. „Das Abfallvermeidungspotenzial ist gerade im „To-go“-Verpackungsbereich immens. Wir brauchen eine Umkehr: Weg von den Einwegverpackungen hin zum Mehrweg, damit weniger Rohstoffe und Energie für Wegwerfprodukte verbraucht werden“, erklärt Wolfgang Hörmann, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen (AWB).

Kleine Betriebe sind von der Pflicht ausgenommen

Alle Gastronomiebetriebe müssen nach dem neuen Verpackungsgesetz verzehrfertige Speisen und Getränke zum Mitnehmen künftig auch in Verpackungen anbieten, die mehrfach genutzt werden können. Dies gilt grundsätzlich nicht nur für Restaurants, Cafés und Bistros, sondern auch für Lieferdienste, Bäckereien, Metzgereien und die Salatbar im Supermarkt. Eine Ausnahme von der Mehrwegpflicht besteht jedoch für kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern und nicht mehr als fünf Beschäftigten. Allerdings sind diese verpflichtet, vom Verbraucher mitgebrachte Mehrwegbehältnisse mit Getränken oder Speisen zu befüllen.

Als Kunststoffverpackung gilt bereits, wenn nur ein Anteil aus Kunststoff besteht, zum Beispiel der Pappkarton mit Kunststoff beschichtet ist. Für Einwegbecher muss sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial stets eine Mehrwegalternative angeboten werden. Die Gastronomen können eigene Gefäße zur Mitnahme bereitstellen oder sich einem der inzwischen zahlreichen Mehrwegsysteme anschließen, schreibt die Landkreisverwaltung.

Die Mehrwegbehälter müssen gut sichtbar präsentiert werden

„Die Betriebe müssen ihre Mehrwegbehältnisse für die Kunden deutlich sichtbar – beispielsweise auf Schildern oder Plakaten - anbieten“, erläutert Wolfgang Hörmann, „denn es sollen möglichst viele Kundinnen und Kunden die Mehrwegalternative wahrnehmen und sich für die nachhaltige Variante entscheiden, wenn sie Speisen oder Getränke zum Verzehr mitnehmen.“

Dem AWB ist sehr wichtig, dass sowohl die Gastronomen als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher die neue Mehrwegangebotspflicht im Take-away-Bereich als große Chance betrachten, auf umweltschädliche Einwegverpackungen zu verzichten und damit Abfälle wirksam zu vermeiden, heißt es abschließend.