Die Muttergesellschaft von zwei Discounterketten scheitert mit seiner Schadensersatzklage in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro. Das Landgericht Stuttgart attestiert dem Land ein rechtmäßiges Verhalten während der Corona-Lockdowns.
Die Corona-Lockdowns beschäftigen weiter die Gerichte der Republik – auch in der Frage, inwieweit Handelsunternehmen damals zurecht ihre Läden schließen mussten. So hat die Muttergesellschaft zweier Discounter, die B.H. Holding, zu der die Non-Food-Ketten Tedi und Woolworth gehören, eine Schadensersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg im Umfang von 32 Millionen Euro angestrengt. Für die Geschäftsschließungen vom 18. März bis 3. Mai 2020 und vom 16. Dezember 2020 bis 22. April 2021 wurde ein entsprechender Gewinnausfall geltend gemacht.
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