Das Urteil fiel am Landgericht Ravensburg. Foto: dpa/Felix Kästle

Nach der Vergewaltigung einer 85-Jährigen in Oberschwaben ist am Freitag ein Mann am Landgericht Ravensburg verurteilt worden. Die Hintergründe.

Nach der Vergewaltigung einer 85-Jährigen in Oberschwaben ist am Freitag ein Mann am Landgericht Ravensburg zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem an, den 31-Jährigen in einer Psychiatrie unterzubringen. Ein Gutachter hatte ihm eine Schizophrenie-Erkrankung bescheinigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 31 Jahre alte Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Mitte März gestanden, die Seniorin im August 2021 im oberschwäbischen Weingarten einen Abhang hinuntergestoßen, vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt zurückgelassen zu haben. Er wurde deshalb wegen eines besonders schweren Falls der Vergewaltigung und versuchten Mordes verurteilt, dazu kam sexuelle Belästigung von zwei Frauen im Alter von 75 und 64 Jahren kurz nach der Vergewaltigung.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Plädoyer der Verteidigung. Der Anwalt des 31-Jährigen hatte betont, es handle sich bei dem Mann um einen Kranken. Auch die Staatsanwaltschaft hatte eine Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert, allerdings bei lebenslanger Haftstrafe. Der Anwalt der 85-jährigen Nebenklägerin hatte dagegen betont, der Mann habe die Tat geplant und nicht wegen seiner Schizophrenie, sondern zu seiner sexuellen Befriedigung begangen. Er hatte deshalb lebenslange Haft im Gefängnis gefordert.