Der Youtuber streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet und in der realen Welt. Foto: dpa/Daniel Karmann

Nach dem Urteil gegen den Youtuber „Drachenlord“ am Landgericht Nürnberg prüft die Anklage die Möglichkeit einer Revision. Die Hintergründe.

Die Staatsanwaltschaft prüft nach dem Prozess gegen den Youtuber „Drachenlord“, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt. Das sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Donnerstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 32-Jährigen am späten Mittwochabend zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldauflage von 2500 Euro zahlen. Als nächste Instanz wäre das Bayerische Oberste Landesgericht in München zuständig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufungsverhandlung zwei Jahre und drei Monate Haft für den Videoblogger gefordert. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte ihn im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dagegen Berufung eingelegt.

Der Youtuber streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet und in der realen Welt. In mehreren Fällen wurde er nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich. Vor Gericht gab er unter anderem zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen in den Schwitzkasten genommen und auf den Kopf geschlagen zu haben.