Ein Einmalhandschuh in der Nähe des Waldstücks bei Sinsheim-Eschelbach, in dem der Angeklagte einen 13-Jährigen mit einem Messer angriff und tötete. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Angeklagte tötete den Jungen mit einem Küchenmesser. Der Mord erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte.

Heidelberg - Wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen hat das Landgericht Heidelberg einen 14-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Große Jugendkammer sah es am Freitag nach einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass das Opfer am 24. Februar in ein Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt wurde.

Der tödliche Angriff erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte

Der Angeklagte stach dort nach Ansicht des Gerichts mit Tötungsabsicht mit einem Messer insgesamt sieben Mal in den Rücken und Halsbereich des arg- und wehrlosen Jungen. Dieser starb wenig später vor Ort. Die Richter nannten als Mordmerkmal die Heimtücke. Der nun verurteilte Jugendliche bestritt die Tat anfangs, gestand sie später jedoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der tödliche Angriff mit einem Küchenmesser erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte. Vor allem, weil Opfer und Täter sehr jung sind. Am Tatort hielt sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen auf, über dessen Rolle viel spekuliert wird. Offiziell hieß es lediglich, das Motiv für die tödliche Messerattacke sei Eifersucht gewesen. Auch in seiner Mitteilung zum Urteil nimmt das Gericht keine Stellung zu den Beweggründen des Verurteilten. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.