Relativ nah über den Häusern flog dieser Helikopter in Tamm und Asperg. Foto: Andreas Essig

Stundenlang sind in den vergangenen Tagen Helikopter über Tamm und Asperg (Kreis Ludwigsburg) gekreist. Woher sie kommen und was sie dort machen, ist im Rathaus unbekannt.

In den Sozialen Medien ist das Rätselraten in einschlägigen Gruppen für Bewohner aus Tamm und Asperg groß. Am Mittwoch und nun am Feiertag, 1. Mai, melden Bürger, dass ein oder zwei Helikopter tief über die Ortschaften fliegen und dabei stundenlang für Lärm sorgen. Das hat vor allem am Feiertag vielen wohl die Freude am heimischen Grillfest im Garten getrübt. Aber woher kommen die Hubschrauber und was ist das Ziel der Aktion?

Antworten bleiben zunächst aus. Der Asperger Bürgermeister Christian Eiberger ist auf Nachfrage genauso ratlos, wie die Bürger. „Leider kann ich Ihnen das auch nicht beantworten“, sagt Eiberger zum Hintergrund der Flüge.

Erst die Polizei weiß ein wenig mehr. „Es handelte sich um Vermessungsflüge, wie uns auf Nachfrage mitgeteilt wurde“, sagt Steffen Grabenstein, Leiter der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Ludwigsburg.

An dem Helikopter sind Vorrichtungen angebracht, die wohl für die Vermessung genutzt werden. Foto: Andreas Essig

„Dabei waren private Hubschrauber eingesetzt, mit Polizei, Rettungsdienst oder ADAC hatte das nichts zu tun“, erklärt Grabenstein. Zur Durchführung der Vermessungen sei die Flughöhe auch relativ tief, was für eine „entsprechende Außenwirkung“ gesorgt habe. Weitere Details zu den Flügen habe die Polizei aber auch nicht.

Beim Landratsamt Ludwigsburg weiß man ebenfalls nichts, verweist aber auf das Referat für Luftverkehr und Luftsicherheit beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP), das für den Flugraum im Landkreis zuständig ist. Dort hat man allerdings keine Kenntnis von den Flügen. „Grundsätzlich ist der Luftraum frei, wobei natürlich einige Regeln zu befolgen sind“, sagt Korbinian Ruff vom RP. Solange der Hubschrauber von einem genehmigten Flugplatz aus gestartet sei oder über eine Außenstart-/Außenlandeerlaubnis verfüge und auch die vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhe nicht unterschritten werde bedarf es keiner Genehmigung beim RP.

Die Mindesthöhe liegt bei 150 Metern außerhalb bebauter Ortschaften und 300 Meter innerhalb bebauter Ortschaften. Mit Sondererlaubnis dürfen die Helikopter allerdings auch tiefer fliegen, erklärt der Sprecher des RP.