Die alten Baumbestände gehen weiter zurück – daran ändert offenbar auch ein neues Gesetz der Landesregierung nichts. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Vor einem guten Jahr hat die Landesregierung die Umwandlung von Obstwiesen in Bauland im Prinzip untersagt. Der BUND kritisiert heftig, dass Kommunen und Landratsämter das Gesetz aber nicht ernst nähmen und weiter Genehmigungen erteilten.

Stuttgart - Es ist letztlich ein Erfolg des Bürgerbegehrens „Rettet die Bienen“ gewesen: Aufgrund des großen öffentlichen Drucks hat die Landesregierung im Juli 2020 das Naturschutzgesetz geändert – seither dürfen Streuobstwiesen ab einer Größe von 1500 Quadratmetern eigentlich nicht mehr beseitigt und etwa in Bauland umgewandelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde in den großen Städten und den Landratsämtern haben aber die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.